Finanzen:Starnberg fehlen 5,3 Millionen Euro

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Drastische Einbußen durch Einbruch der Gewerbesteuer

Von Peter Haacke, Starnberg

Der Stadt Starnberg droht der finanzielle Kollaps. Der erst vor wenigen Wochen mit spitzer Feder drastisch abgespeckte Sparhaushalt für 2021 mit einem Gesamtvolumen von 88,3 Millionen Euro ist schon jetzt Makulatur, weil bei den prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen coronabedingt voraussichtlich 5,3 Millionen Euro fehlen. Bürgermeister Patrick Janik rechnet aufgrund der Pandemie mit weiteren Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer, teilte er am Montag im Stadtrat mit. Die Ausfälle dürften kaum auszugleichen sein, zumal weder Bund noch Freistaat den Kommunen bislang Kompensationszahlungen für ihre finanziellen Einbußen in Aussicht gestellt haben; 2020 gingen fünf Millionen Euro an Starnberg. Die Kreisstadt könnte nun also in erheblich finanzielle Schieflage geraten.

Abgesehen von den Mindereinnahmen durch Corona fehlt der Kreisstadt künftig auch ein großer Gewerbesteuerzahler: Die Stadt habe bereits für 2020 rund 1,8 Millionen Euro zurückzahlen müssen, die gleiche Summe fehlt auch im Etat 2021. Der Betrag entspricht etwa zehn Prozent des gesamten Gewerbesteueraufkommens der Stadt. Grund sei "eine gesellschaftliche Umstrukturierung eines Unternehmens, das seine Steuerlast verlagert", sagte Janik. Den Namen der seit Jahren in Starnberg ansässigen Firma könne er wegen des Steuergeheimnisses jedoch nicht mitteilen, erklärte er auf Nachfrage.

Bürgermeister Janik kündigte für nächsten Monat eine Sondersitzung an, in der über einen Nachtragshaushalt und weitere Sparmaßnahmen gesprochen werden soll. Zur Debatte stehen eine Kreditaufnahme in Millionenhöhe oder eine drastische Reduzierung der Rücklagen, die zum Jahresende rund 6,5 Millionen Euro betrugen. Zunächst aber will man im Starnberger Rathaus die für Mai erwartete Steuerschätzung des Bundes abwarten. Sollte der Haushalt nicht ausgeglichen werden können, müsste der Etat der Stadt im schlechtesten Fall unter Zwangsverwaltung des Landratsamtes gestellt werden.

© SZ vom 29.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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