Scholz im "Cum-Ex"-Ausschuss:Kandidat unter Beobachtung

Hamburgische Bürgerschaft

Da war er noch Hamburgs Erster Bürgermeister: Olaf Scholz (SPD), 2017 in der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus.

(Foto: Christina Sabrowsky/DPA)

Will Olaf Scholz seine Chance auf das Kanzleramt nicht weiter schmälern, muss er sich im Untersuchungsausschuss an diesem Freitag erklären: Welche Rolle spielte er als früheres Stadtoberhaupt in der Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank?

Von Peter Burghardt und Cerstin Gammelin, Hamburg

Den Großen Festsaal im Hamburger Rathaus kennt Olaf Scholz gut, es wird so gesehen ein Heimspiel. Er war in sieben Jahren als Erster Bürgermeister ja immer wieder unter den riesigen Ölgemälden von Besiedelung und Hafen im Einsatz gewesen, ehe er im März 2018 in die Bundesregierung wechselte. Nun kehrt Olaf Scholz in den prächtigen Raum zurück, als prominentester Zeuge im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Cum-Ex Steueraffäre".

Für Scholz geht es um das wichtigste Gut eines Politikers, um Vertrauen. Seine SPD hat ihm einen enormen Vertrauensvorschuss gewährt, indem sie den Bundesfinanzminister, der Ende 2019 das Rennen um den Vorsitz der SPD verloren hatte, im August 2020 zum Kanzlerkandidaten gemacht hat. Er muss sich dieses Vertrauens würdig erweisen. Bislang hat es ausweislich der Umfragen nicht geklappt, Scholz ist zum Langzeitkanzlerkandidaten der Bundestagswahl 2021 geworden, die SPD schmort weiter vor sich hin im 15-Prozent-Keller. Sein Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss in Hamburg kann deshalb nur das Ziel haben, alle Vorwürfe zu widerlegen, um überhaupt die Chance zu haben, noch ins Obergeschoss - das Kanzleramt - zu kommen.

An diesem Freitagnachmittag soll Scholz Hamburger Abgeordneten Fragen beantworten. Vor allem Oppositionsvertreter der Bürgerschaft wollen wissen, welche Rolle das damalige Stadtoberhaupt beim Fall Warburg spielte: Warum erließen die Finanzbehörden der Hamburger Privatbank 2016 mutmaßlich fällige Steuernachzahlungen in Höhe von 47 Millionen Euro? Weshalb wurden weitere 43 Millionen Euro 2017 erst verlangt, nachdem das seinerzeit CDU-geführte Bundesfinanzministerium eine Weisung erteilt hatte?

Scholz und sein damaliger Finanzsenator und heutiger Nachfolger Peter Tschentscher weisen jegliches Eingreifen zugunsten der Bank zurück. Allerdings wundern sich Beobachter bis heute, dass Hamburg auf 90 Millionen Euro verzichten wollte, die Warburg mutmaßlich wegen unlauterer Aktiendeals dem Fiskus schuldete.

Die Bank sieht sich als Opfer

Mehrfach traf der Erste Bürgermeister Scholz 2016 und 2017 den Warburg-Mitinhaber Christian Olearius oder telefonierte mit ihm, wie zunächst aus beschlagnahmten Tagebüchern des Bankers bekannt wurde. Auch soll er Olearius empfohlen haben, einen Brief der Bank an Finanzsenator Tschentscher weiterzuleiten. Darin verwies das traditionsreiche Geldhaus im Falle einer Rückzahlung auf eine mögliche Existenzgefährdung der Warburg-Bank. Wenige Tage später entschied die Finanzbehörde, das Geld nicht einzufordern. Im Jahr darauf schritt das Bundesfinanzministerium ein. Inzwischen hat Warburg nach einem Verfahren alle Forderungen beglichen, was die Bank aber nicht als Eingeständnis von Schuld verstanden wissen will. Sie sieht sich als Opfer, wie ihre Anwälte zuletzt wortreich darlegten.

"Jetzt wird es ernst", meint Götz Wiese, Obmann der CDU im Hamburger Untersuchungsausschuss. "Was geschah hinter den verschlossenen Türen des Bürgermeisterzimmers?" Olaf Scholz müsse endlich für Aufklärung sorgen. "Der Vorwurf der politischen Einflussnahme maßgeblicher Entscheidungsträger der Stadt steht im Raum und muss umfänglich ausgeräumt werden." CDU und Linken jedoch missfällt der Termin der Befragung, den SPD und Grüne durchgesetzt hatten. Sie hätten Scholz lieber später vernommen und vorher Sachverständige gehört sowie mehr Akten durchforstet.

Für Olaf Scholz und die SPD dagegen liegt dieser Auftritt Ende April wahlkampftechnisch ideal. Er muss aussagen, bevor das große Rennen ums Kanzleramt an Fahrt aufgenommen hat. Dass ein paar Akten noch fehlen und das vertrauliche Protokoll wird ihm im Zweifel eher nutzen. Danach wird er Ruhe haben in Hamburg bis September, bis zur Bundestagswahl. Und was danach kommt, ist ohnehin offen.

Termine im Stundentakt - wie beim Speeddating

Man darf davon ausgehen, dass er sich penibel vorbereitet hat. Die Grundfrage ist ja, ob und wie Olaf Scholz als Erster Bürgermeister direkten oder subtilen Einfluss auf die Entscheidung der Finanzbehörde genommen hat, von der alteingesessenen Hamburger Warburg Bank 47 Millionen Euro mutmaßlich ungerechtfertigt erstattete Steuerzahlungen nicht zurückzufordern. Scholz hat dazu dreierlei zu sagen: er habe die Entscheidung nicht gekannt und nicht beeinflusst. Es sei bei ihm als Bürgermeister ja oft wie beim Speeddating zugegangen, also Termine im Stundentakt ohne Pausen.

Drittens könne er sich bei Tausenden Gesprächen auch nicht so genau an alles erinnern. Er habe - ausweislich seines Kalenders - innerhalb von 14 Monaten vier Mal mit Christian Olearius gesprochen. Aber auch drei Mal mit der Berenberg-Bank und vier Mal mit der Hamburger Sparkasse. Aber dort hatte ja nicht gerade die Staatsanwaltschaft Akten durchsucht? Na ja, könnte Scholz sagen, mit der Deutschen Bank spreche er ja auch.

Trotzdem sind da einige Auffälligkeiten. Ein Protokoll des Finanzausschusses des Bundestags über eine Befragung von Scholz ist weiter als vertraulich eingestuft. Wäre es das nicht, sagen Abgeordnete, erführe man neue Details über Dokumente in der Cum-Ex-Affäre. Wer Scholz kennt, weiß zudem, dass er gerne am liebsten die Kontrolle über jedes Detail hat - und da soll er sich nicht über die prekäre Lage der Warburg-Bank informiert haben? Und schließlich haben die Anwälte der Warburg-Bank - Thomas Fischer und Peter Gauweiler - kürzlich in der Hamburger Bürgerschaft klar formuliert, worum es bei den Gesprächen von Warburg-Bankier Olearius ging: Die Steuerrückforderung sollte sich in Luft auflösen.

"Ohne die Weisung des Bundesfinanzministeriums gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg wäre dies von Erfolg gekrönt gewesen", sagt Fabio De Masi, Linkenfraktionsvize im Bundestag. "Im Jahr 2016 war bereits eine Verjährung von 47 Millionen Euro erfolgt und im Jahr 2017 drohte eine weitere Verjährung von 43 Millionen Euro. Es war damals noch nicht absehbar, dass es eine Fortentwicklung der Rechtsprechung durch einen mutigen Richter und die gesetzliche Möglichkeit der nachträglichen Vermögensabschöpfung von steuerlich verjährter Cum-Ex-Tatbeute im Strafverfahren geben würde."

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