Coronavirus-Pandemie:Welche Rechte Geimpfte und Genesene nun zurückbekommen

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Treffen ohne Begrenzung, keine Ausgangssperre und Testpflicht mehr: Für mehr als zehn Millionen Deutsche sind seit Sonntag die Corona-Einschränkungen gelockert. Die Änderungen im Überblick.

Von Kassian Stroh

Seit Sonntag sind für mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland die Corona-Einschränkungen gelockert. Für vollständig Geimpfte und viele frühere Covid-19-Patienten entfallen seitdem Test- und Quarantänepflichten - und sie dürfen sich wieder mit mehr Menschen treffen als bisher. Eine entsprechende Verordnung des Bundes ist seit dem 9. Mai in Kraft.

In ihren Genuss kommen an die acht Millionen Menschen in Deutschland, die nach den jüngsten Zahlen des Robert-Koch-Instituts bereits komplett gegen das Coronavirus geimpft sind. Dazu kommen noch einmal etwa drei Millionen Menschen, die im vergangenen halben Jahr eine Corona-Infektion überstanden haben. Da von ihnen allen laut Experten kaum noch eine Ansteckungsgefahr ausgeht, hat der Bund nun die Vorgaben für sie gelockert. Das seien keine Sonderrechte oder Privilegien für diese Personengruppen, sondern "die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe", heißt es in der Begründung der Verordnung. Ein Überblick über die Änderungen:

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Welche Lockerungen gibt es für Geimpfte und Genesene?

Bisher gibt es in Deutschland weitreichende Kontaktbeschränkungen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 greift die sogenannte Bundesnotbremse, hier dürfen sich zum Beispiel nur Menschen aus einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Dies gilt künftig nicht mehr, wenn an einem privaten Treffen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen. Sind auch andere Menschen mit dabei, so sollen Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden.

Sie werden generell auch von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen, etwa der nächtlichen Ausgangssperre in Hotspots - genauso wie von den Einschränkungen beim Sport, der dort nur in kleiner Runde erlaubt ist.

Wo immer es eine Testpflicht gibt, werden Geimpfte und Genesene davon ebenfalls befreit. So haben Bund und Länder zum Beispiel verfügt, dass man bei hohen Inzidenzwerten einen negativen Corona-Test vorlegen muss, wenn man in ein Geschäft oder in einen Zoo gehen will. Das entfällt künftig für Geimpfte und Genesene, sie werden negativ getesteten Menschen gleichgestellt.

Sie müssen dann auch nicht mehr in Quarantäne, wenn sie aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder engen Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen hatten - mit einer Ausnahme: Wenn sie aus einem sogenannten Virusvarianten-Gebiet zurückkehren oder Kontakt zu einer Person hatten, die sich mit einer besonders gefährlichen Mutante des Corona-Erregers aus einem dieser Gebiete infiziert hat.

Laut der neuen Verordnung gelten diese Lockerungen immer, ganz egal, ob die jeweilige Einschränkung auf Bundes- oder auf Landesrecht beruht, also zum Beispiel auf der sogenannten Bundesnotbremse, die in Corona-Hotspots seit Ende April in Kraft ist, oder auf einer Verordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Wer gilt als geimpft?

Als geimpft gilt, wer einen vollständigen Impfschutz hat. Bei drei der bisher vier in Deutschland zugelassenen Impfstoffe (Biontech/Pfizer, Moderna und Astra Zeneca) sind dafür zwei Dosen nötig, nur beim Präparat von Johnson & Johnson reicht eine Dosis. Seit der abschließenden Impfung müssen mindestens zwei Wochen vergangen sein. Für Menschen, die schon einmal Corona hatten, ist generell eine Impfdosis ausreichend. Und man muss natürlich belegen können, dass man geimpft ist - etwa mit dem Impfpass auf Papier oder in elektronischer Form. Um Fälschungen zu verhindern, wird derzeit ein digitaler Impfpass entwickelt. Er soll nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn spätestens Ende Juni vorliegen und dann auch kompatibel sein mit den Standards der EU-Nachbarn. Der Impfpass auf Papier gelte aber weiterhin.

Wer gilt als genesen?

Genesen ist, wer Covid-19 hatte, belegt durch einen positiven PCR-Test. (Ein Schnell- oder Selbsttest reicht nicht.) Dieser Test muss mindestens 28 Tage und höchstens ein halbes Jahr alt sein - danach greifen die Lockerungen nicht mehr. Hat jemand typische Symptome einer Corona-Infektion wie Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, so gelten für ihn die Lockerungen ebenfalls nicht.

Wie werden die Lockerungen begründet?

Inzwischen gehen Mediziner davon aus, dass Genesene für eine bestimmte Zeit und Geimpfte kaum noch ansteckend sind. Da das Infektionsrisiko für andere aber die zentrale Begründung für all die tiefen Grundrechtseingriffe ist, die Bund und Länder seit mehr als einem Jahr verhängt haben, wird es für den Staat schwierig, sie noch aufrechtzuerhalten für Menschen, die kein Risiko für andere darstellen. Für diese Menschen müsse es nun "im gebotenen Umfang Erleichterungen und Ausnahmen" geben, heißt es in der Begründung zur Verordnung.

Was wird nicht gelockert?

Auch Genesene und Geimpfte müssen weiter Maske tragen, wo das vorgeschrieben ist. Sie müssen zu anderen generell Abstand halten und die Hygieneregeln beachten. Solche Maßnahmen seien generell wichtig, zumal es Restrisiken auch bei Geimpften und Genesenen gebe, argumentiert die Bundesregierung. Zugleich seien sie nur geringe Grundrechtseingriffe, Ausnahmen davon ließen sich "kaum sinnvoll kontrollieren". Weiterhin geben kann es auch Einschränkungen zum Schutz besonders gefährdeter Menschen - das betrifft zum Beispiel die Regeln für Besuche in Krankenhäusern oder Altenheimen.

Sind weitere Lockerungen geplant? Und warum gibt es sie schon in manchen Bundesländern?

Ob es Geimpfte und Genesene von weiteren Einschränkungen ausnimmt, muss jedes Bundesland für sich entscheiden - auch hier zeigt sich, wie kompliziert die Corona-Bekämpfung in Deutschland ist. Eigentlich ist der Infektionsschutz eine Aufgabe der Länder. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich seit Beginn der Pandemie zwar immer wieder auf generelle Richtlinien geeinigt; sie umzusetzen, war dann aber Sache der Länder, die das mal mehr, mal weniger genau getan haben. Erst mit der Bundesnotbremse hat der Bund erstmals konkrete Anti-Corona-Maßnahmen verbindlich beschlossen - und das tut er nun auch bei den Lockerungen für Geimpfte und Genesene. Allerdings lässt er ausdrücklich zu, dass die Bundesländer weitere Ausnahmen erlauben.

Und diese Möglichkeit nutzen sie auch: In Schleswig-Holstein etwa dürfen Geimpfte, Genesene und negativ Getestete schon vom 17. Mai an wieder in ein Restaurant gehen oder in einem Hotel übernachten. In Bayern zum Beispiel öffnen seit diesem Montag in Gebieten mit einer Inzidenz von weniger als 100 wieder Biergärten und Freischankflächen; dort gibt es eine Testpflicht, wenn Personen aus mehreren Haushalten zusammensitzen, die für Geimpfte und Genesene aber entfällt.

Gibt es eine Impfpflicht?

Nein, die Corona-Impfung bleibt freiwillig. Und viele Menschen können sich bisher auch gar nicht impfen lassen: Für Schwangere oder Kinder zum Beispiel sind derzeit in Deutschland keine Impfstoffe zugelassen. Experten und auch die Bundesregierung hoffen aber, dass sich möglichst schnell möglichst viele Menschen gegen das Coronavirus immunisieren lassen - um die Ausbreitung des Erregers einzudämmen und die Zahl schwerer Krankheitsverläufe zu senken. Die AfD hingegen bezeichnete die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene bei der Debatte im Bundestag als "Impfpflicht durch die Hintertür".

Wie lief die Debatte über die Lockerungen?

Wie Geimpfte rechtlich zu behandeln sind, war auch Thema des sogenannten Impfgipfels von Bund und Ländern vor zwei Wochen. Dass es dort keine Einigung gab, wurde vielfach kritisiert. Daraufhin preschten immer mehr Länder vor und legten in ihren Verordnungen Ausnahmeregeln für Geimpfte fest. Die Politik trieb und treibt dabei auch die Sorge um, dass Verwaltungs- oder Verfassungsgerichte Corona-Regeln kippen könnten, wenn es keine Ausnahmen für Menschen gibt, von denen keine Ansteckungsgefahr ausgeht.

Am 30 April legte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Entwurf einer Bundesverordnung vor. Er wurde nach Beratungen mit den Bundestagsfraktionen und Ländervertretern leicht verändert und am 5. Mai formal vom Kabinett beschlossen. Im Bundestag fand er tags darauf eine breite Mehrheit: Nur die Abgeordneten der AfD stimmten dagegen, die FDP enthielt sich. Nachdem auch der Bundesrat zugestimmt hatte, trat die neue Verordnung am 9. Mai in Kraft.

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