Discounter:Streit um Preisschilder bei Aldi Nord

Aldi-Gründer Theo Albrecht gestorben

In fünf Hamburger Filialen entdeckten Verbraucherschützer vermeintlich falsche Preisschilder bei jeweils mehr als 20 Produkten.

(Foto: Maurizio Gambarini/dpa)

Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft dem Discounter "systematische Täuschung" in mehreren Fällen vor. Der Konzern weist die Anschuldigungen zurück.

Von Michael Kläsgen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Aldi Nord wegen falscher Preisangaben verklagt und beanstandet die Preisauszeichnung in mindestens 100 Fällen. Im April hatte bereits die Lebensmittelzeitung über ähnliche Verstöße gegen die Preisverordnung berichtet. Aldi Nord weist die Vorwürfe "in aller Deutlichkeit" zurück. Die Klage sei Aldi bis heute nicht zugestellt worden. Daher könne das Unternehmen inhaltlich dazu noch nicht Stellung nehmen.

Der Vorwurf, Preise zu manipulieren, trifft den Discounter an einem empfindlichen Punkt. Günstiger als die anderen zu sein, vor allem die Preisführerschaft gegenüber dem Konkurrenten Lidl zu haben, ist wesentlicher Teil des Markenversprechens von Aldi.

Die Verbraucherzentrale wirft dem Discounter jedoch vor, dass in fünf Hamburger Filialen bei mehr als 20 Produkten die Angabe des Grundpreises fehlte. In Thüringen habe die Verbraucherzentrale in einer Aldi-Filiale die gleichen falschen Preisschilder gesehen.

Händler müssen laut Gesetz für fast alle Lebensmittel neben dem Verkaufspreis auch den Preis pro Kilogramm oder pro Liter, den sogenannten Grundpreis, am Regal ausweisen. Aldi soll das jedoch laut Verbraucherzentrale "nicht ordentlich" gemacht haben. "Was nach einer Lappalie klingt, hat bei dem Discounter anscheinend System", schreiben die Verbraucherschützer. Man habe es sich gut überlegt, sagt Armin Valet, Referent der Verbraucherzentrale, Aldi den Vorwurf der systematischen Täuschung zu machen, sei aber aufgrund der insgesamt mehr als 100 Verstöße zu dem Schluss gelangt, dass er gerechtfertigt sei. "Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild", sagt Valet.

"Das gilt als Kavaliersdelikt in der Branche"

Der Verbraucherschützer schließt nicht aus, dass auch alle anderen Händler falsche Preisschilder benutzen. "Das gilt als Kavaliersdelikt in der Branche", sagt Valet, auch weil keine Kontrolle oder Sanktionen zu erwarten seien. Das Recht werde nicht durchgesetzt. "Da wird gar nichts gemacht."

Konkret hat die Verbraucherzentrale gegen die Regionalgesellschaft Horst vor dem Landgericht Itzehoe geklagt. Dabei geht es um einen veganen Aufschnitt, der in einer 70-Gramm-Plastikpackung in mindestens zwei Hamburger Filialen des Discounters ohne Grundpreis auf dem Preisschild verkauft wurde. Valet vermutet, das Produkt sei "nur die Spitze des Eisberges". Deshalb werde die Verbraucherzentrale gegen Aldi vor Gericht ziehen.

Die Klage erfolgte, nachdem sich der Discounter geweigert hatte, für den fehlenden Grundpreis bei dem Aufschnitt eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Grundpreis spielt laut Verbraucherschützern eine zunehmend wichtige Rolle, seitdem nach einer Gesetzesreform Lebensmittel in der Europäischen Union in allen möglichen Füllmengen angeboten werden dürfen. Grundpreise dienen dazu, den Preisvergleich zwischen verschiedenen Produkten zu ermöglichen. Aldi argumentiert, wie aus einer E-Mail hervorgeht, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, die Preisangabenverordnung greife bei dem Aufschnitt nicht. Diese gelte nur, wenn ein Produkt unter anderem nach Gewicht angeboten werde. Dies sei bei dem Produkt aber nicht so. Es werde eine "Packung" angeboten.

Aldi Nord betont zudem, die Klage richte sich nur gegen die Regionalgesellschaft in Horst und beziehe sich somit nicht auf das komplette Filialnetz von Aldi Nord. Im gesamten Gebiet von Aldi Nord mit mehr als 2200 Märkten hätte den Konzern "keine Kundenbeschwerde zu diesem Thema" erreicht. "Daher erstaunt es uns, hierüber in dem von Ihnen genannten Beitrag auf der Website der Verbraucherzentrale lesen zu müssen."

Aldi betont, alle Vorgaben der Preisangabenverordnung einzuhalten

Die Verbraucherzentrale Hamburg hingegen teilt mit, sie erhalte zahlreiche Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über mutmaßlich falsche Preisschilder. Viele Beschwerden bezögen sich auf sogenannte Mogelpackungen. Dabei wird den Herstellern und Händlern vorgeworfen, die Inhaltsmenge ihrer Produkte zu reduzieren, die Preise aber beizubehalten und so versteckte Preiserhöhungen durchzusetzen.

Zuvor war Aldi wegen sogenannter Beispielpreise bei Obst und Gemüse in die Kritik geraten. Diese beziehen sich nicht auf den Grundpreis, sondern auf eine beispielhaft zugrunde gelegte Menge. Aldi betont, alle Vorgaben der Preisangabenverordnung "selbstverständlich" einzuhalten. Zudem fänden die Kunden in allen Märkten Kontrollwagen, um das genaue Gewicht unserer losen Ware entsprechend abzuwiegen. Valet hält das für "Quatsch". Die Kontrollwaagen seien nicht geeicht; sie hätten keine Bedeutung und seien "rechtlich überhaupt nicht ausschlaggebend". Kein Verbraucher könne an der Kasse monieren, dass die Kontrollwaage ein anderes Gewicht anzeige.

Zum Grundpreis hat übrigens der Bundesgerichtshof geurteilt. Danach muss dieser in unmittelbarer Nähe des Endpreises stehen und "leicht erkennbar", "deutlich lesbar" oder "sonst gut wahrnehmbar" sein. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die gerichtlich vorgeschriebene Schriftgröße zwar für Menschen mit Sehschwäche zu klein. Aber mit dem Vorstoß, eine Mindestschriftgröße im Handel einzuführen, sind sie gescheitert.

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