Grundschulen:Anspruch auf Betreuung den ganzen Tag

press conference on catch-up strategies for children and youths after the pandemic

Von einem "Gamechanger" spricht die eine, von einem "Meilenstein" die andere: Familienministerin Franziska Giffey und Bildungsministerin Anja Karliczek am Mittwoch in Berlin.

(Foto: Christian Marquardt/EPA)

Familienministerin Giffey nennt das Gesetz einen "Gamechanger" für Frauen. Doch es muss noch durch Bundestag und Bundesrat - und eine Zustimmung der Länder ist keineswegs sicher.

Von Paul Munzinger

Neben dem Zwei-Milliarden-Euro-Nachhilfeprogramm hat die Bundesregierung am Mittwoch noch einen weiteren Beschluss gefasst, der für Kinder und Familien langfristig weit größere Auswirkungen haben könnte. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf von Familienministerin Franziska Giffey (SPD), der Grundschulkindern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung einräumt. Gelten soll der Rechtsanspruch erstmals für Kinder, die 2026 eingeschult werden; bis 2029 soll er schrittweise alle Grundschulkinder erfassen.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen. Betreuungsangebote in der Grundschule seien zwar zuletzt stark ausgebaut worden, heißt es in dem Entwurf, doch die Nachfrage könne nach wie vor nicht gedeckt werden. "Teilhabechancen für Grundschulkinder" blieben so ungenutzt, "berufstätige, arbeitsuchende oder sich in der Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte" stünden deshalb vor großen Herausforderungen. Der Rechtsanspruch werde "insbesondere bei Frauen zu einer höheren Erwerbstätigkeit und somit zu höheren Einkommen und in der Folge zu einer besseren Altersvorsorge beitragen". Giffey sprach am Mittwoch von einem "Gamechanger", Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) von einem "Meilenstein".

Grundschulkinder sollen an Werktagen acht Stunden Anrecht auf Betreuung haben, und zwar grundsätzlich auch während der Schulferien. Die Länder können den Anspruch allerdings für bis zu vier Wochen im Jahr aussetzen. Der Ministerin zufolge müssen etwa 800 000 Betreuungsplätze neu geschaffen werden. Der Bund will dafür zunächst 3,5 Milliarden Euro bereitstellen und sich von 2026 an den laufenden Kosten beteiligen.

Ursprünglich sollte der Rechtsanspruch schon von 2025 an gelten, so steht es auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Dass der Start nun um ein Jahr nach hinten verschoben werden soll, ist als Entgegenkommen an die Länder zu werten; auch bei der Finanzierung hat der Bund nachgebessert. Das Gesetz muss neben dem Bundestag auch den Bundesrat passieren.

Eine Zustimmung der Länder dort ist keinesfalls sicher, bis zuletzt hatten sie auf eine stärkere Beteiligung des Bundes an den immensen Kosten etwa für zusätzliches Personal gedrungen. Auch Kommunen und Gewerkschaften sind skeptisch. "Geld allein macht nicht glücklich - und schafft keine Plätze, wenn doch das Personal hinten und vorne fehlt", sagte Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft VBE, mit Blick auf den gerade an den Grundschulen herrschenden Lehrermangel.

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