Polizei und Medien:Dein Freund und Berichterstatter

Polizeikontrolle in Stuttgart

Nach Krawallen in der Stuttgarter Innenstadt rückte die Polizei mit hohem Aufgebot an - und stand vor der schwierigen Frage nach den "Milieus" der Beschuldigten.

(Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Soll die Polizei in ihren Pressemittelungen die Nationalität von Straftätern verschweigen? In Baden-Württemberg gibt es dafür jetzt eigene Richtlinien.

Von Claudia Henzler, Stuttgart

Die Kölner Silvesternacht 2015 war für die journalistische Berichterstattung ein Einschnitt. Damals wurde vielen Medien vorgeworfen, sie würden die Herkunft von Tatverdächtigen bewusst verschweigen - aus falsch verstandener politischer Korrektheit oder gar, weil sie damit eine Agenda verfolgten. Als Konsequenz änderte der Deutsche Presserat, der auf ethische Grundsätze im Print- und Online-Journalismus achtet, Anfang 2017 den Pressekodex. Die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen solle bei "begründetem öffentlichen Interesse" genannt werden, heißt es darin seitdem - statt bei "begründbarem Sachbezug".

Eine Folge war, dass die Herkunft ausländischer Tatverdächtiger häufiger in Medienberichten genannt wurde als zuvor, wie der Journalismusforscher Thomas Hestermann von der Hamburger Hochschule Macromedia festgestellt hat. Gleichzeitig stört das offenbar weniger Menschen als früher. Beim Presserat haben sich in den vergangenen Jahren immer weniger Menschen darüber beschwert, dass sie die Nationalität von Tatverdächtigen erfuhren: 62 Beschwerden gingen deswegen noch im Jahr 2016 ein, 41 waren es 2017 und zuletzt, in den Jahren 2019 und 2020, nur jeweils 24. "Ich habe den Eindruck, dass sich die Redaktionen sehr genau mit dieser Frage auseinandersetzen", sagt Sascha Borowski, Sprecher des Presserats dazu.

Und nicht nur die Redaktionen - auch die Polizei selbst. Seit Jahren beschäftige man sich mit der Frage, wann die Herkunft von Tatverdächtigen mitgeteilt wird, sagt Björn Reusch vom Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg. Er war lange für die Öffentlichkeitsarbeit in einem Polizeipräsidium zuständig, kennt also die Praxis. Inzwischen arbeitet er beim Landespolizeipräsidium in Stuttgart. Dort hat er an einem Regelwerk mitgearbeitet, in dem die Baden-Württemberger Polizei nun erstmals Grundsätze für ihre eigene Berichterstattung und die Zusammenarbeit mit den Medien formuliert.

Die Herkunft von Kindern ist tabu

Denn in der täglichen Praxis ist die Abwägung für die Polizei ebenso wie für Redaktionen oft nicht einfach. Ist die Nennung des Hintergrunds Stigmatisierung? Oder erklärt sie strukturelle Probleme? Besonders schwierig wird es, wenn es nicht um die Staatsangehörigkeit geht, sondern um eine mögliche Migrationsgeschichte.

Als im Juni 2020 mehr als hundert junge Männer in der Stuttgarter Innenstadt randalierten, Polizisten angriffen und auf Streifenwagen und Schaufenster einschlugen, da war das öffentliche Bedürfnis groß, die Hintergründe zu verstehen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erteilte den Auftrag, schnell herauszufinden, "aus welchen Milieus die Täter stammen, damit wir langfristig handeln können".

Das war gut gemeint, brachte die Polizei aber in Bedrängnis, weil sie sich sonst nicht für die Staatsangehörigkeit der Eltern von Beschuldigten interessiert. Als Stuttgarts Polizeipräsident im Gemeinderat vortrug, dass seine Beamten diese Informationen erst bei Standesämtern einholen müssten, handelte er sich damit eine Empörungswelle ein, die bis nach Berlin schwappte. Die Pressestelle des Stuttgarter Polizeipräsidiums sagte danach lieber nichts mehr zu möglichen Migrationshintergründen von Krawallmachern. In dieser Stimmung also legt nun das Landespolizeipräsidium sein neues Papier vor.

Krawallnacht in Stuttgart

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(Foto: Julian Rettig/dpa)

Darin lehnt die Polizei ihre publizistischen Grundsätze an die des Deutschen Presserats an. Die Staatsangehörigkeit werde genannt, "sofern im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse hieran besteht, oder auf Nachfrage der Medien". Bei Verkehrsdelikten oder Delikten wie Ladendiebstahl spiele die Herkunft in der Regel keine Rolle.

Anders als der Presserat schränkt die Polizei noch weiter ein: Wenn es sich bei den Tatverdächtigen um Kinder handelt, sei die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht Teil der Berichterstattung. Was die Stuttgarter Krawallnacht angeht, ist der Leitfaden nur bedingt hilfreich: "Ein möglicher Migrationshintergrund eines Tatverdächtigen ist für die Berichterstattung nur im begründeten Ausnahmefall von Belang."

Prinzipiell findet der Presserat die Bemühungen gut - bis auf den Namen "Pressekodex"

Der Deutsche Presserat bewertet die publizistischen Leitsätze als sinnvoll. "Wir finden es grundsätzlich gut, wenn sich die Polizei transparente Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit gibt", sagt Sprecher Borowski. "Wichtig für uns ist, dass die Polizei auf Nachfrage von Journalisten die Herkunft von Tatverdächtigen nennt und die Entscheidung damit bei der Redaktion bleibt, ob sie die Herkunft für relevant hält oder nicht."

Die kleine Broschüre aus Baden-Württemberg sieht er durchaus als Vorbild. "Wir würden eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer begrüßen." Bisher ergäben sich für Redaktionen vor allem dann Schwierigkeiten, wenn die Polizei Angaben zur Herkunft auch dann veröffentlicht, wenn sie nicht relevant seien. Dann steige der Rechtfertigungsdruck für Journalisten, die diese Informationen wegließen. "Diese Diskrepanz könnte kleiner werden, wenn sich die Polizei einheitlich Richtlinien gibt, die an denen des Presserats angelehnt sind."

Ganz glücklich ist der Sprecher des Presserats mit dem Regelwerk aus Baden-Württemberg allerdings nicht: Denn Polizei und Innenministerium haben diesem ausgerechnet den Namen "Pressekodex" gegeben - der ja bisher eindeutig für die freiwillige Selbstverpflichtung von Verlegern und Journalisten steht.

Warum aber ist ein polizeieigenes Regelwerk überhaupt notwendig? "Das ist zunächst ein Papier für uns", sagt Björn Reusch vom Landespolizeipräsidium. Das Regelwerk greife Themen auf, bei denen es in der Praxis immer wieder Klärungsbedarf gegeben habe - sowohl bei der eigenen Öffentlichkeitsarbeit im Internet und in den sozialen Netzwerken als auch im Umgang mit Medien. Dieser Klärungsbedarf habe sich durch eine Pensionierungswelle und viele Neueinstellungen verstärkt. Der "Pressekodex" solle hier Orientierung bieten und landesweit einheitliche Vorgaben machen.

"Gleichzeitig wollen wir mit dem Pressekodex für Transparenz und Vertrauen bei den Medien und in der Öffentlichkeit sorgen, in dem wir auch die Grenzen unserer Berichterstattung kommunizieren", so Reusch. So wolle die Polizei nicht in Konkurrenz zu professionellen Medienschaffenden treten und gebe deshalb keine Einsatzbilder heraus. Ausgeschlossen wird auch, dass sich Polizisten Kameras oder Mikrofone anheften oder an Unterhaltungsformaten beteiligen.

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