Fall Metzelder:Verfahren gegen Chatpartnerin eingestellt

Urteil gegen Christoph Metzelder ist rechtskräftig

Ende April saß Christoph Metzelder in Düsseldorf auf der Anklagebank.

(Foto: Federico Gambarini/dpa)

Die Frau war mit kinderpornografischen Bildern, die der Ex-Profifußballer ihr geschickt hatte, zur Polizei gegangen. Nun muss sie 500 Euro zahlen.

Von Jana Stegemann

Durch ihre Anzeige war 2019 alles aufgeflogen - dann war sie plötzlich selbst Beschuldigte: Nun teilte das Amtsgericht Hamburg in einer Pressemitteilung mit, dass das Verfahren gegen die Chatpartnerin von Christoph Metzelder eingestellt wurde. Die 42-jährige Hamburgerin muss bis zum 1. Juni 2021 eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro zahlen.

Ihr war vorgeworfen worden, sich im Sommer 2019 in einem Whatsapp-Chat mit dem Ex-Fußballnationalspieler durch positive Aussagen über kinderpornografische Bilder und "durch Äußerungen, die mutmaßlich ein entsprechendes Interesse ausdrückten, um den Erhalt solcher Bilder bemüht zu haben", was die Staatsanwaltschaft Hamburg als Straftat bewertete.

Im Ermittlungsverfahren hatte die Frau eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro, und später von 500 Euro, abgelehnt. Danach war ein Strafbefehl in Höhe von 1000 Euro gegen sie ergangen. Dagegen hatte ihr Verteidiger, der Hamburger Anwalt Leon Kruse, Rechtsmittel eingelegt. Kurzzeitig sah es so aus, als käme es zu einem öffentlichen Prozess gegen die Frau vor dem Amtsgericht Hamburg.

Das war auch der Grund, warum sie nicht als Zeugin im Prozess gegen Christoph Metzelder am Amtsgericht Düsseldorf aussagen wollte. Der 40-Jährige war Ende April zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Metzelder drei Frauen via Whatsapp insgesamt 26 Fotos und Videos geschickt hatte, die schwere sexualisierte Gewalt gegen Kinder - darunter Vergewaltigungen von Grundschülerinnen - zeigen. Zudem wurde Metzelder wegen Besitzes von Missbrauchsdateien verurteilt. Das Urteil gegen ihn ist mittlerweile rechtskräftig, im Prozess hatte er ein Teilgeständnis abgelegt.

Ihr Anwalt Leon Kruse hatte damals die Ermittlungen gegen sie kritisiert und das Verhalten der Frau verteidigt: "Ich halte es nicht für provokativ, sondern ganz im Gegenteil für sehr mutig." Metzelder habe das Gespräch in dem Chat auf sexuelle Fantasien mit Minderjährigen gelenkt. "Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Man schaut weg oder man geht dem nach." Seine Mandantin habe Metzelder vorgespielt, sie würde seine Interessen teilen, um Straftaten gegen Kinder zu verhüten. Daher habe sie auf das erste Foto positiv reagiert.

Auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung sagte Kruse: "Die Einstellung ist vernünftig." Ihm sei jedoch noch kein Beschluss übersandt worden. "Dass das Amtsgericht erst die Presse und dann den Verteidiger informiert hat, halte ich für äußerst bedenklich." Auch über die Einleitung der Ermittlungen habe seine Mandantin aus der Presse erfahren müssen. "Wie man so mit jemandem umgehen kann, der einen Dienst an der Gesellschaft geleistet hat, ist für mich kaum erklärbar", so Kruse.

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