Starnberg:Neue Corona-Regeln

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin stabil unter 100 ist (Stand Sonntag: 58,5), hat das Landratsamt nach den Lockerungsbeschlüssen des bayerischen Kabinetts eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Von diesem Montag an gelten also neue Corona-Regeln im Landkreis. Gastronomie im Freien ist demnach möglich: Der Gast muss dafür einen Tisch reservieren, sich registrieren - etwa über die Luca App - und einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter 48 Stunden sein darf, oder einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder sich vor Ort unter Aufsicht selbst testen. Die Testpflicht besteht nur, wenn mehrere Hausstände an einem Tisch sitzen wollen. Sie entfällt für vollständig Geimpfte, deren zweite Spritze länger als zwei Wochen zurückliegt, oder für Genesene, die einen positiven Befund nachweisen können, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Im anderen Fall müssten sie eine vollständige Impfung nachweisen oder unterliegen wieder der Testpflicht. Dies gilt auch für Kinobesuche. Möglich ist unter diesen Bedingungen auch wieder kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Freien. Noch bis Dienstag gilt das Alkoholverbot an bestimmten, öffentlichen Plätzen. Das Landratsamt will dann entscheiden, ob es aufrecht erhalten wird - ebenso wie die Sperrung der Stege.

© SZ vom 10.05.2021 / Abec - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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