Germering:Baden im See auf eigene Gefahr

Die Stadt Germering will sich gegen Haftungsansprüche nach Badeunfällen absichern. Durch Beschilderung sollen Besucher des Erholungsgeländes darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Baden im Germeringer See auf eigene Gefahr erfolgt. Dies wird auch in einer Überarbeitung der Grünanlagensatzung deutlich festgehalten. Damit reagiert die Stadt auf die Rechtsprechung zu Badeunfällen. Diese hatte schon vor zwei Jahren dazu geführt, dass die Badeinsel aus dem See entfernt wurde - wie es auch in anderen Kommunen geschah. Explizit heißt es in Paragraf sechs der überarbeiteten Satzung, dass die Wasserwacht-Station nur an einzelnen Tagen besetzt sei. Eine kontinuierliche Wasseraufsicht gibt es deshalb nicht.

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