Klimaschutz:Schulze: "Ein faires Angebot an die jungen Generationen"

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) stellt das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung vor

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) stellt das neue Klimaschutzgesetz der Bundesregierung vor.

(Foto: Pool/Getty Images)

65 Prozent weniger Treibhausgas bis 2030, Klimaneutralität bis 2045: Die Bundesumweltministerin wirbt für das vom Kabinett beschlossene neue Klimagesetz. Endlich werde der "Unfug abgeschafft", dass Mieter alleine für zusätzliche Heizkosten aufkommen.

Die Bundesregierung hat das neue Klimaschutzgesetz beschlossen und damit wohl ihr letztes großes Projekt in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht. Das Gesetz, das auf Druck des Verfassungsgerichts und angesichts neuer EU-Vorgaben zustande gekommen ist, verlangt bis 2030 eine Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990. Zuvor betrug die Vorgabe 55 Prozent.

Außerdem muss Deutschland demnach schon 2045 statt 2050 klimaneutral sein, also praktisch überhaupt kein CO₂ mehr in die Atmosphäre blasen. Den größten Teil der neuen Einsparungen bis 2030 soll der Energiesektor bringen. "Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) bei einer Pressekonferenz nach der Entscheidung. Es habe "eine intensive Debatte im Kabinett" gegeben.

Sie sehe das neue Gesetz nicht als Verschärfung der Klimapolitik, sondern als "Entschärfung der Klimakrise", so Schulze. Es handle sich um eine "Verdopplung des Tempos beim Klimaschutz". Erstmals bereite das Land sich systematisch auf die Zeit der Klimaneutralität vor. Dazu gehöre, "dass es ab 2050 negative Emissionen geben soll - dann wird Deutschland mehr Treibhausgase binden als es ausstößt", so die Ministerin.

"Im wahrsten Sinne des Wortes wegweisend"

Kritiker hatten in den vergangenen Wochen beklagt, dass das neue Gesetz zwar ambitioniertere Ziele festlegt als das alte, aber kaum konkrete Maßnahmen vorsieht, um diese Ziele zu erreichen. Auf diese Kritik erwiderte Schulze, das neue Gesetz definiere "verbindliche Ziele und Verfahren" und das sei "im wahrsten Sinne des Wortes wegweisend". Es handle sich um "Ziele mit Zähnen". Zudem verwies die Ministerin auf ein begleitendes Beschlusspapier zu dem Gesetz. Darin stehe eine "fundierte To-do-Liste", anhand derer noch in dieser Legislaturperiode Maßnahmen beschlossen werden sollen.

In dem Papier, das der SZ vorliegt, verspricht die Bundesregierung, sie werde "in den nächsten Wochen ein Sofortprogramm 2022 vorlegen". Das Papier nennt als wichtigste Maßnahmen die bereits zum Jahresanfang begonnene CO₂-Bepreisung, den Ausbau erneuerbarer Energien, einen "Investitionspakt mit der Industrie", mehr Wasserstoffnutzung, einen Fokus auf klimafreundliche Mobilität und landwirtschaftliche Maßnahmen wie einen "tierwohlorientierten Umbau der Tierhaltung" oder die Nutzung der Potenziale natürlicher Senken. Zur Finanzierung eines Teils der Ausgaben werde unter anderem "der Abbau klimaschädlicher Subventionen geprüft".

Außerdem werden in dem Beschlusspapier energetische Maßnahmen im Gebäudesektor versprochen. Dazu gehört, dass künftig Vermieter die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO₂-Preis auf Öl und Gas tragen. Wochenlang hatte die große Koalition über eine faire Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern gestritten und keine Einigung erzielt. Grüne und SPD hatten sich für eine Entlastung von Mietern ausgesprochen, während die Union argumentiert hatte, dass Vermieter nicht für den Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien. Umweltministerin Schulze sagte zu dem gefundenen Kompromiss, es werde "endlich der Unfug abgeschafft, dass Mieter alleine die steigenden Heizkosten zahlen müssen".

Die geplante Klimaneutralität werde "nicht allein mit einem CO₂-Preis" erreicht, so Schulze. Ziel müsse es sein, "Verhaltensänderungen auf den Weg zu bringen", etwa in der Mobilität und beim Reisen.

Die Europäische Union hatte das 2030-Klimaziel für die Gemeinschaft auf 55 Prozent von 40 Prozent angehoben. Daher hätte Deutschland seine Vorgaben ohnehin anpassen müssen. Bei einem anderen Thema hätte man "ein, zwei Jahre" auf europäische Vorgaben gewartet, mutmaßte Schulze, aber diese Zeit bleibe beim Klimaschutz nicht.

Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht vor Kurzem geurteilt, dass das alte Klimagesetz von 2019 die jüngere Generation benachteilige. Bis 2030 sehe dieses Gesetz zu wenig Einsparungen vor, sodass danach umso mehr geleistet werden müsse, damit Deutschland seine internationalen Verpflichtungen einhalten könne. Dies sei unfair, da die Hauptlast so auf eine spätere Generation verlagert werde. Es handle sich bei dem neuen Plan um "ein faires Angebot an die jungen Generationen", sagte Schulze zu diesem Thema.

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