Bundestagswahl:Die Höhe

Bundestag

Herr des Verfahrens: Den Regierungschef wählt in Deutschland aus gutem Grund der Bundestag - sonst niemand.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Parteien übertreiben es mit ihren Spitzen- und Kanzlerkandidaten. Am Ende wählt nämlich der Bundestag den Regierungschef. Der Fall Söder erklärt, warum.

Kommentar von Stefan Kornelius

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. So steht es im Grundgesetz. Nicht im Grundgesetz steht, dass die Parteien Spitzenkandidaten aufstellen müssen. Ebenso wenig ist vorgesehen, dass die Wähler ihre Stimme direkt für einen Kanzlerkandidaten abgeben dürfen. Eine Präsidentenwahl wie in Frankreich oder den USA kennt Deutschland nicht.

Ein Hinweis auf diesen feinen, aber wichtigen Unterschied ist am Ende der Nominierungsphase der sogenannten Spitzen- oder Kanzlerkandidaten fällig. Die Parteien haben nämlich die Unsitte entwickelt, den Wählern ein Trugbild vorzuhalten. So wie die Parteien im Europäischen Parlament entgegen allen Verträgen einen Favoriten für die Kommissionspräsidentschaft benennen, so wollen die Parteien in Deutschland die Bundestagswahl auf das Votum über die eine Figur an der Spitze reduzieren.

Im Fall der kleinen Parteien grenzt das Verfahren an Albernheit. Besonders wild treibt es die Linke. Die kann sich zwar nicht sicher sein, ob sie es überhaupt in den Bundestag schafft. Dafür bietet sie gleich zwei Spitzenkandidaten auf. Die AfD reduziert im bewährten Verfahren der Selbstzerstörung ihr Kandidatenfeld von vier auf zwei Personen. Beide Extremparteien benutzen die Kandidaturen nur, um die innere Machtbalance aufrechtzuerhalten.

Wofür die ganze Show?

Die FDP verzichtet zwar auf den Begriff Spitzenkandidat, dafür bestätigt sie ihren Parteichef Christian Lindner im Amt. Es reicht der Eindruck: Hier kommt unser Kandidat. Zweifel an der Allmacht ihres Vorsitzenden hat die Partei schon lange nicht mehr - warum also die Show?

Streng genommen fallen auch Union und Grüne unter das Kanzlerkandidaten-Verdikt: Einzig ihr Tageskurs in den Umfragen lässt ihren Anspruch auf das Amt an der Spitze realistisch erscheinen. Die SPD spielt aus alter Gewohnheit mit - und merkt nicht, wie der Schaukampf zum Krampf verkommt.

Aufmerksamkeit für die eine Figur an der Spitze ist in Wahlzeiten eine günstige Währung. Prinzipiell ist es auch nicht verwerflich, den Wahlkampf zu personalisieren, auch wenn jeder Akteur in der Koalitions- und Konsensrepublik Deutschland weiß, dass Parteidisziplin im Zweifel jedes Ego sticht. Prinzipiell aber gilt für alle: Es sind die Abgeordneten, die in freier Wahl über den Vorschlag des Bundespräsidenten abstimmen.

Das Grundgesetz gibt eine klare Antwort auf die Lust am Spitzenkandidaten

Die Schlaufen im Grundgesetz wurden nicht ohne Hintersinn gelegt. Die Post-Hitler-Verfassung wollte die Gefahr der Verführung ausschließen. Die Partei als Gleichmacher und Kontrolleur, das föderale System als Bastion gegen jeden Größenwahn, die Koalition als eingebaute Autokratenbremse und der Präsident als letzte Instanz, die notfalls eine Gefahr für die Demokratie abwenden kann: Das ist die Antwort des Grundgesetzes auf die Lust am Spitzenkandidaten.

Deshalb ist die Bundeskanzlerin trotz ihrer Richtlinienkompetenz eigentlich eine schwache Figur im politischen Geflecht der Republik. Vor allem ihre Kompromisskunst und die Fähigkeit zur Navigation durch die Verfassungspfade entscheiden darüber, wie machtvoll sie empfunden wird. In einem Wahljahr, in dem die personalpolitische Uhr auf null gestellt wird, muss man die Parteien an diesen Bauplan der Republik erinnern. Nicht ganz zufällig ist Markus Söder mit seiner Kandidatur am CDU-Präsidium gescheitert. Der Verführer an der Spitze - das war einigen dann doch zu unheimlich.

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