Bundesgerichtshof:Sparkassenaffäre wieder vor Gericht

Prozess um Miesbacher Sparkassenaffäre

Jakob Kreidl (rechts) und Gustav Georg Bromme bei der Urteilsverkündung im Jahr 2019.

(Foto: dpa)

Das Landgericht München II muss einzelne Aspekte aus dem Untreue-Komplex um Geldgeschenke und teure Reisen für Kreidl und Bromme noch einmal verhandeln. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.

Von Matthias Köpf

Die Miesbacher Sparkassenaffäre um teure Dienstreisen, Geburtstagsfeiern und Geschenke für Lokalpolitiker auf Kosten des kreiseigenen Geldinstituts muss vom Landgericht München II teilweise neu aufgerollt werden. Dies geht aus einem Urteil im Revisionsprozess hervor, das der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag verkündet hat.

Das Landgericht hatte den früheren Miesbacher CSU-Landrat Jakob Kreidl 2019 wegen Untreue zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, der ehemalige Sparkassenchef Georg Bromme hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erhalten. Beide dürfen nun allerdings kaum auf wesentlich geringere Strafen hoffen. Denn erfolgreicher als Brommes Revisionsantrag war vor dem BGH der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft.

Auch nach Überzeugung der Karlsruher Richter haben sich Kreidl und Bromme der Untreue zulasten der Kreissparkasse schuldig gemacht - der eine als Vorsitzender des Verwaltungsrats, der andere als Vorstandschef. Lediglich dass die Sparkasse auch die Abschlussessen nach einigen von Kreidl veranstalteten Landräte-Treffen bezahlt hatte, sieht der BGH im Gegensatz zum Landgericht nicht als strafwürdig an.

Andererseits will der Karlsruher Senat im Gegensatz zur Vorinstanz aber auch etliche Weihnachtsgeschenke der Sparkasse an ihre eigenen Vorstände sowie an diverse Lokalpolitiker aus dem Verwaltungsrat bestraft sehen. Gleiches gilt für den Umstand, dass das Geldinstitut Kreidls Büro im Landratsamt teuer aufmöbeln ließ. Mit ihrem Ansinnen, Kreidl und Bromme wegen der Korruptionsdelikte Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zu verurteilen, drang die Staatsanwaltschaft jedoch auch in Karlsruhe nicht durch.

Nach dem Urteil des BGH wird sich nun eine andere Kammer des Landgerichts neu mit der Affäre befassen müssen - dann aber ausschließlich mit jenen vergleichsweise wenigen Tatbeständen, die der BGH anders beurteilt hat als die erste Instanz. Einig waren sich beide Gerichte etwa in der Bewertung recht luxuriöser Fahrten des Verwaltungsrats nach Österreich und in die Schweiz samt Begleitprogramm und teils fünfstelligen Weinrechnungen. Keine Strafen gab es da wie dort für die fast 120 000 Euro teure und großteils von der Sparkasse bezahlte Feier zu Kreidls 60. Geburtstag 2012, die zwei Jahre später die ganze Affäre ausgelöst und Kreidl die Wiederwahl zum Landrat gekostet hatte.

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