Rechtsstreit um Magazin-Beitrag:"Bild"-Chef gewinnt vor Gericht gegen "Spiegel"

Bild-Chefredakteur Julian Reichelt

"Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt.

(Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Nach Berichten über Vorwürfe gegen Julian Reichelt hat dieser das Nachrichtenmagazin verklagt. Warum er damit Erfolg hatte.

Von Claudia Tieschky

Bild-Chefredakteur Julian Reichelt hat einen juristischen Erfolg gegen den Spiegel erzielt. Wie das Nachrichtenmagazin auf Anfrage bestätigt, hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Teile eines im März veröffentlichten Spiegel-Artikels mit dem Titel "Feiern, vögeln, feuern" erlassen. Der Text befasste sich mit möglichen Hintergründen einer inzwischen abgeschlossenen internen Ermittlung der Compliance-Abteilung von Axel Springer gegen den Bild-Chef, in der es um Affären und möglichen Machtmissbrauch ging.

Reichelt klagte daraufhin gegen das Magazin. Das Gericht begründete seinen Beschluss laut einer Spiegel-Sprecherin damit, dass "davon auszugehen ist, dass dem Antragsteller keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde". Aus dem Beschluss folge aber nicht, dass die Verdachtsberichterstattung des Magazins - sie beruhte hauptsächlich auf anonymen Quellen und Hörensagen - grundsätzlich unzulässig sei. Daher sei der Artikel nach der Mitteilung des Gerichtsbeschlusses um eine Stellungnahme aus dem Gerichtsverfahren ergänzt worden und sei weiter abrufbar.

Es geht auch um die Kommunikationsabteilung bei Springer

In der vom Gericht verneinten Frage, ob Reichelt genug Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen hat, geht es offenbar auch um die Rolle der Kommunikationsabteilung von Axel Springer. Der Spiegel hatte dort um Stellungnahme des Bild-Chefs angefragt und geht nach Angaben seiner Sprecherin weiter davon aus, dass dies ausreichend gewesen sei. Reichelt dagegen, so steht es inzwischen in einer redaktionellen Anmerkung unter dem strittigen Text, habe vor Gericht die eidesstattliche Versicherung abgegeben, "von der Kommunikationsabteilung des Axel-Springer-Verlages nicht über unsere Fragen informiert worden zu sein". Ein Angebot des Spiegel, eine Stellungnahme zu ergänzen, habe Reichelt nicht angenommen.

Ein Sprecher des Gerichts bestätigte Reichelts eidesstattliche Versicherung, der zufolge er von der "bei Bild beziehungsweise Axel Springer eingereichten und nicht an ihn gerichteten" Anfrage erst während des Rechtsstreits erfahren habe. Die Kammer habe darauf hingewiesen, "dass der Spiegel wegen des laufenden Compliance-Verfahrens jedenfalls nicht davon ausgehen konnte, dass Axel Springer (als Beteiligte des Compliance-Verfahrens) für den Antragsteller selbst zu konkreten Vorwürfen Stellung nehmen würde".

Der Springer-Konzern wollte sich am Freitag auf Anfrage "mit Blick auf das nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren" weder zu Reichelts Schilderung noch zu den zeitlichen Abläufen der Spiegel-Anfrage äußern.

Ob der Spiegel Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss einlegt, erklärt eine Unternehmenssprecherin, werde das Magazin "sorgfältig prüfen" - "auch vor dem Hintergrund, dass die Folgen für den Artikel gering sind". Man gehe weiter davon aus, dass es ausreichend gewesen sei, die Stellungnahme des Bild-Chefs über die Axel-Springer-Unternehmenskommunikation einzuholen.

Reichelts Anwalt Matthias Prinz teilte am Freitag mit, eine fehlende Anhörung des Betroffenen vor Veröffentlichung könne "nicht durch eine nachträgliche Stellungnahmemöglichkeit geheilt werden". Die Berichterstattung des Spiegel sei rechtswidrig. "Sollte diese nach Wirksamwerden der einstweiligen Verfügung nicht umgehend gelöscht werden, werden wir weiter gegen den Spiegel vorgehen."

Reichelt hatte während der internen Untersuchung um Freistellung gebeten. Er muss sich die Bild-Spitze seit Abschluss des Compliance-Verfahrens mit Alexandra Würzbach teilen. Die Untersuchung attestierte ihm "Fehler in der Amts- und Personalführung - die nicht strafrechtlicher Natur sind". Ende April wurde bekannt, dass er seinen Posten als Geschäftsführer der Bild-Gruppe verliert.

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