Sanktionen gegen Belarus:Wen man bestraft, und wen man trifft

Raman Protasevich

Das war im März 2017: Roman Protassewitsch, als er schon einmal in Minsk festgenommen wurde.

(Foto: Sergei Grits/AP)

Nachdem das Regime in Belarus ein Flugzeug mit einem Oppositionellen zur Landung gezwungen hat, stehen die EU-Staats- und Regierungschefs vor schwierigen Debatten. Die Frage ist, welche effektiven Möglichkeiten haben sie überhaupt?

Von Matthias Kolb, Brüssel

Der Satz ist ziemlich lang, aber aus Sicht der EU enthält er alle wichtigen Informationen über Alexander Lukaschenko. "Als Präsident von Belarus mit Befehlsgewalt über staatliche Stellen ist er verantwortlich für die gewalttätige Repression, die der Staatsapparat vor und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 ausgeübt hat, insbesondere den Ausschluss wichtiger Oppositionskandidaten, willkürliche Festnahmen und Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten."

Der Satz steht in der Durchführungsverordnung 2020/1648, die am 6. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Er begründet, wieso Lukaschenko mit Sanktionen belegt wird. 14 weitere Belarussen und Belarussinnen wurden an jenem Tag auf die Liste gesetzt: Sie dürfen nicht mehr in die EU einreisen, und ihre Konten und Vermögenswerte, so diese noch in der EU existieren, werden eingefroren. Insgesamt hat die EU seit der nach ihrer Überzeugung gefälschten belarussischen Präsidentschaftswahl im August 2020 bisher 88 Einzelpersonen mit Strafen belegt. Diese gelten zunächst bis Ende Februar 2022, seit Wochen wird an der nächsten, der insgesamt vierten Runde mit Sanktionen gearbeitet.

Die Worte: Sehr ernst. Beispiellos. Absolut inakzeptabel

Doch beeindruckt hat all das den Machthaber nie. Lukaschenko und der ihm treue Sicherheitsapparat gehen weiter unerbittlich gegen Oppositionelle, unabhängige Journalisten und Anwälte vor. Sein Befehl, die aus der griechischen Hauptstadt Athen kommende Ryanair-Maschine kurz vor dem Zielflughafen im litauischen Vilnius nach Minsk zu dirigieren, lässt sich nur so interpretieren: Lukaschenko rechnet nicht mit Strafen der EU, die seinem Regime wirklich schaden würden oder die seine Machtposition schwächen.

Auf die Staats- und Regierungschefs, die Montagabend zu ihrem ohnehin geplanten Sondergipfel in Brüssel zusammenkamen, wartete also eine heikle Debatte. Der Vorfall war sofort als "sehr ernst", "beispiellos" und "absolut inakzeptabel" bezeichnet worden: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schrieb auf Twitter von einer "Entführung" und Litauens Präsident Gitanas Nausėda von "staatlich gesponsertem Terrorismus". Dass man sich nach weniger als zwei Stunden auf mehrere Maßnahmen einigen konnte, hatte sich bereits am Sonntagabend angedeutet, nachdem EU-Ratspräsident Charles Michel zügig mitgeteilt hatte, der Vorfall werde "nicht ohne Konsequenzen bleiben".

Wie erwartet wurde in den Schlussfolgerungen der Vorfall "aufs Schärfste" verurteilt und eine Untersuchung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation gefordert. Sowohl Roman Protassewitsch als auch seine Partnerin müssten sofort freigelassen werden. Allerdings waren die Staats- und Regierungschefs offenbar so erzürnt, dass sie noch weitere Maßnahmen beschlossen. So sollen belarussische Fluggesellschaften künftig nicht mehr den Luftraum der EU nutzen und auch nicht mehr auf Flughäfen in der EU starten und landen dürfen. Zudem werden die zuständigen Minister beauftragt, die Liste mit Personen und Unternehmen zu erweitern, gegen die Vermögenssperren und EU-Einreiseverbote gelten.

Es braucht die Zustimmung aller 27

Das Beispiel Belarus hatte in den vergangenen Monaten gezeigt, wie schwer sich die EU tut, internationale Politik oder auch nur ihre direkte Nachbarschaft zu beeinflussen. Denn für Sanktionen, das wichtigste Instrument der EU-Außenpolitik, braucht es nicht nur die Zustimmung aller 27 Mitglieder, was schnelle Reaktionen meist erschwert. Dieser Sondergipfel war eine rühmliche Ausnahme. Noch im vergangenen Sommer hatte sich die Union gehörig blamiert, als die erste Runde der Belarus-Sanktionen wochenlang auf sich warten ließ, da der Inselstaat Zypern seine Zustimmung an Strafmaßnahmen gegen die Türkei knüpfte.

Es gibt aber noch weitere Herausforderungen: Bevor Personen auf eine entsprechende Liste gesetzt werden, muss ihre Beteiligung an den Taten so gut belegt sein, dass dies vor Gerichten Bestand hat. Auch dafür braucht es Zeit. Zudem möchte die EU eigentlich durch das Androhen und den Beschluss von Sanktionen erreichen, dass die betroffenen Länder und Personen ihr Verhalten ändern. Als Selbstzweck oder nur für das eigene Gewissen sollen sie nicht dienen. Doch gerade Belarus offenbart die Grenzen dieses Ansatzes, wenn jemandem wie Lukaschenko gute Beziehungen zur EU egal sind - oder diese schon vorher äußerst schlecht waren.

Sohn und Schwiegertochter dürfen schon nicht mehr in die EU

Hinzu kommt, dass viele EU-Staaten dafür plädieren, die Maßnahmen so zu gestalten, dass neben der Regierung auch die Stützen des Regimes bestraft werden, etwa bei Polizei, Militär, Verwaltung oder Geheimdiensten. Die Bevölkerung soll so wenig wie möglich darunter leiden.

Bei der bisher letzten Sanktionsrunde vor Weihnachten hatte die EU den Fokus erweitert und neben Richtern erstmals auch Unternehmen bestraft. Es traf die zwei Unternehmer Alexander Schakutin und Nikolaj Worobej, deren Holdings von ihrer Nähe zum Lukaschenko-Regime profitiert haben sollen. Andere Firmen, die teils privat und teils staatseigen sind, sind etwa in der Rüstungs- und Immobilienbranche tätig. Und in einer Holding hat Lukaschenkos Schwiegertochter Lilija eine höhere Position inne, sie darf ebenso wie der älteste Sohn des Autokraten nicht mehr in die EU einreisen.

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