Klimaschutz:Experten fordern radikalen Umbau des deutschen Verkehrsrechts

Verkehr in Deutschland: Morgendlicher Berufsverkehr in Berlin

Dem Entwurf des "Bundesmobilitätsgesetzes" zufolge soll die radikale Reduzierung der Verkehrstoten zum Gesetzesziel werden, ebenso wie eine Grundversorgung an Mobilität.

(Foto: Florian Gaertner/imago images)

Nur noch neue Straßen, wenn es den deutschen Klimazielen entspricht: Der Verkehrsclub Deutschland fordert ein neues Gesetz, um die Mobilität der Zukunft umweltfreundlicher zu gestalten.

Von Markus Balser, Berlin

Wie sehr der Druck auf den Verkehrssektor gerade wächst? Die hektische Betriebsamkeit des Bundesverkehrsministers spricht Bände. Kaum eine Woche vergeht, ohne dass Andreas Scheuer (CSU) einen Gipfel anberaumt. Vor vier Wochen war es der nationale Radverkehrsgipfel. Vergangene Woche ein europäischer Bahngipfel. Das Ziel ist immer das gleiche: endlich das Klimaproblem auf den deutschen Straßen in den Griff zu bekommen.

Die Klimabilanz des Verkehrs hierzulande hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten nicht signifikant verbessert. Nach jüngsten Plänen der Bundesregierung aber muss sich das radikal ändern. Deutschland soll nun schon 2045 klimaneutral wirtschaften. In einem ersten Zwischenschritt sollen die Emissionen im Verkehr bereits bis 2030 um mindestens 42 Prozent sinken. Experten fragen sich, wie das klappen soll.

An diesem Mittwoch will der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) nun einen eigenen Lösungsansatz präsentieren. Einen, der anders ist als viele zuvor. Denn der Verkehrsclub schaltet sich diesmal nicht in die Debatte um Grenzwerte oder Fahrverbote ein. Der wissenschaftliche Beirat der Organisation präsentiert ein neues Paragrafenwerk. In monatelanger Arbeit hat das Gremium ein erstes "Bundesmobilitätsgesetz" entworfen.

Das gut 80-seitige Papier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, macht klar, dass sich die Klimamisere im deutschen Verkehr wohl kaum ohne einen neuen Rechtsrahmen ändern lassen wird. Denn schuld daran ist laut VCD auch die veraltete und völlig zersplitterte deutsche Gesetzgebung. Es gebe in der Verkehrspolitik zwar viele Ziele, etwa mehr Güterverkehr per Bahn, die "Steigerung der Attraktivität von Radverkehr und öffentlichem Verkehr" oder einen geringeren Flächenverbrauch, heißt es in dem Papier. Näher aber komme die Politik diesen Zielen nicht, weil sie selten in Gesetzen verankert seien. "Das Bundesmobilitätsgesetz soll diese Ziele formulieren", sagt die VCD-Vorsitzende Kerstin Haarmann.

Dem Papier zufolge könnte das Verkehrsministerium mit einem solchen Gesetz selbst Klimaziele erlassen und einen einzuhaltenden Energiemix für den Sektor festlegen, etwa einen Anteil an grünem Strom. Zudem soll die radikale Reduzierung der Verkehrstoten zum Gesetzesziel werden, ebenso wie eine Grundversorgung an Mobilität. Unabhängig von Wohnort und Einkommen würde das Gesetz den Deutschen eine "ausreichende, alltagstaugliche Mobilität" garantieren.

Vorbild des Umbaus ist das Energiewirtschaftsgesetz, das 2005 neu gefasst wurde und seitdem den Umbau des Energiesektors vorantreibt. Auch die deutsche Verkehrspolitik brauche eine zeitgemäße juristische Grundlage, eine Art "Verfassung", sagt der Umweltjurist Jan Werner vom wissenschaftlichen Beirat des VCD. Damit gäbe es einen gemeinsamen Kompass für die Verwaltungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Auch existierende Regelwerke wie die Straßenverkehrsordnung müssten an das Gesetz angepasst werden. Nur wenn es klare Ziele gebe, könnten alle Ebenen auch an Lösungen etwa für den Klimaschutz arbeiten, so Werner.

Viele Gesetze, aber keine übergeordneten Umweltziele

Wer sich in Deutschland heute fortbewegt, der steigt bislang ziemlich oft um, ohne es zu merken - zumindest juristisch gesehen. Denn kaum ein anderer Sektor unterliegt einem derart zersplitterten Rechtsrahmen wie der deutsche Verkehr. Da ist das Straßenrecht der Länder, das Fernstraßenrecht des Bundes und die Straßenverkehrsordnung StVO. Es gibt das Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen und Taxis, das Eisenbahn- und das Bundeswasserstraßengesetz. In die Verkehrsplanung greifen auch noch Raumordnungsgesetze und der Bundesverkehrswegeplan ein, die Blaupause für den Straßenbau. Dennoch setzt keines dieser Werke bislang übergeordnete Umwelt- oder Verkehrssicherheitsziele.

Mit ihrem Papier wollen die Fachleute die bisherigen Ansätze der Verkehrsplanung umkehren. Der Gesetzentwurf sieht vor, die künftige Planung von Verkehrswegen stärker an gesellschaftlichen Zielen zu orientieren. Neue Straßen würde es dann nur noch geben, wenn das dem Klimaschutz dient. Wo in Städten keine Radwege vorhanden seien, solle grundsätzlich Tempo 30 gelten. Viele Fragen lässt der neue Gesetzentwurf darüber hinaus noch offen. Ziel sei es vor allem, der neuen Bundesregierung, die im September gewählt wird, zu zeigen, dass sich auch der Rechtsrahmen ändern müsse, sagt Axel Friedrich, langjähriger Abteilungsleiter für die Bereiche Verkehr und Lärm im Umweltbundesamt. Friedrich ist sich sicher: "Der klimafreundliche Umbau des Verkehrs wird nur möglich sein, wenn die Politik auch klar formuliert, welches Ziel sie eigentlich hat."

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