Cum-Ex-Urteil:Zu milde

Zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren hat das Landgericht Bonn einen deutschen Banker wegen Cum-Ex-Geschäften verurteilt. Das ist ein beunruhigendes Signal.

Von Nils Wischmeyer

Erstmals wurde ein deutscher Banker wegen Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe verurteilt: fünf Jahren und sechs Monate für den am Landgericht Bonn angeklagten S. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre gefordert, das Verteidigerteam einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es zeigt aber: Wer als Beteiligter dieses Steuerbetrugs, bei dem der deutsche Staat Milliarden Euro verloren hat, nicht mit der Staatsanwaltschaft kooperiert, bekommt Probleme. Das ist ein gutes Signal.

Im konkreten Fall geht es um einen Steuerschaden in Millionenhöhe, der schlicht Diebstahl an der Gesellschaft ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Richter den Angeklagten S. für eine zentrale Figur in der Bank und bei den Geschäften halten. Unter diesen Gesichtspunkten, und das ist das schlechte Signal, fällt das Urteil zu milde aus. Einer der Gründe, der sich positiv für S. auswirkte, war ausgerechnet das Alter des Angeklagten. 77 Jahre alt war er, als der Prozess im November vergangenen Jahres unter erschwerten Bedingungen begann. Für die nächsten Angeklagten könnte sich eine Verzögerung der Prozesse also lohnen. Das dürfte es für die Justiz nicht einfacher machen, den größten deutschen Steuerskandal aller Zeiten lückenlos aufzuklären.

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