Prozess in München:"Hören Sie auf, mit der Waffe auf mich zu zielen"

Pistolenfrau zielt in Taufkirchen auf CSU-Abgeordneten Florian Hahn

Polizeieinsatz vor offener Bühne: Beamte stürmen in den Saal, wo sechs Bundestagskandidaten vor 500 Zuhörern diskutieren. Screenshot: Facebook

Vor vier Jahren richtete eine Frau bei einer Podiumsdiskussion eine Zierwaffe auf den Bundestagsabgeordneten Florian Hahn. Nun soll sie nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in die Psychiatrie.

Von Sebastian Franz

"Ach, die ist gar nicht aus Holz?", fragt die Angeklagte am Ende ihrer Vernehmung. Nein, die Pistole, die sie auf den Bundestagsabgeordneten Florian Hahn (CSU) richtete, ist aus Kunststoff. Am 13. September 2017 war das, auf einer Podiumsdiskussion der Süddeutschen Zeitung und der Volkshochschule in Taufkirchen mit sechs Direktkandidaten aus dem Landkreis München zur Bundestagswahl. Beinahe vier Jahre später muss sich die heute 53-Jährige vor dem Landgericht München I verantworten - wegen dieser Tat und zweier weiterer Vorfälle.

Am Mittwoch war Prozessauftakt und die Sauerlacherin erschien, dafür war dieses Mal gesorgt. Zwei Gerichtsbeamte führten die untersetzte Frau mit den glatten rötlichen Haaren vor. Anfang des Jahres war sie dem ersten Termin ferngeblieben, der Prozess vorläufig geplatzt. Das Strafverfahren wegen Bedrohung ist auf insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt, die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Am ersten Verhandlungstag sagte die Angeklagte aus, Hahn sowie mehrere Polizisten waren als Zeugen geladen. Im Zentrum stand der Vorfall im Taufkirchner Kultur- und Kongresszentrum während des Bundestagswahlkampfs 2017. Zum einen geschah er öffentlich, zum anderen war durch die Waffe eine neue Eskalationsstufe erreicht - egal ob echt oder nicht. Nach Polizeiangaben handelte es sich um eine "nicht schussfähige Zierwaffe". Mit eben dieser Waffe in der Tasche hatte die gebürtige Oberhachingerin die Podiumsdiskussion besucht und sich im Saal in die vorderste Reihe direkt gegenüber der Bühne und Hahns gesetzt.

Gegen Ende der zweieinhalbstündigen Veranstaltung entdeckte eine Mitarbeiterin des Bundestagsabgeordneten die Waffe in der offenen Tasche der Frau und verständigte die wegen einer Demonstration von AfD-Sympathisanten eingesetzten Polizisten vor dem Saal. Noch ehe die Beamten eingreifen konnten, sprang die Angeklagte auf, ergriff die Zierwaffe und zielte mit ihr auf den Abgeordneten Hahn. Mehrere Polizeibeamte überwältigten die Frau. Zu sehen ist der nur Sekunden dauernde Zwischenfall auf einer Videoaufzeichnung von der Podiumsdiskussion, die live per Videostream im Internet übertragen wurde.

Die persönlichen Wahrnehmungen der Beteiligten weichen wegen der Extremsituation und der seitdem vergangenen Jahre allerdings voneinander ab. So erinnerte sich Hahn, die Waffe sei "eine Minute" lang auf ihn gerichtet gewesen. Er sei seit vielen Jahren im Schützenverein aktiv, deshalb habe er vermutet, dass es sich um keine echte Waffe handelte. Dennoch habe er in dem Moment Todesangst gehabt - "definitiv". "Hören Sie auf, mit der Waffe auf mich zu zielen", rief Hahn mit ausgestrecktem Arm der Frau zu, nachdem er mit seinem Stuhl auf der Bühne einen Satz nach hinten gemacht hatte.

Nach seiner Aussage forderte die Verteidigung, das betreffende Video abzuspielen. Darauf zu sehen sind die Angeklagte, die binnen Sekunden überwältigt wurde, und Menschen, die erschraken, erkennbar Angst hatten. Mehr als 500 Zuhörer waren zu dem Zeitpunkt noch im Saal. Anders die Angeklagte: "Ich fand's witzig, nur die anderen eben nicht", sagte sie vor Gericht. Die damals 49-Jährige wurde infolge des Vorfalls für mehrere Monate in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Ärzte und Gerichte attestierten ihr, psychisch krank zu sein. Im Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in der Psychiatrie ist von einer hypomanen schizoaffektiven Störung die Rede. Für die ihr zur Last gelegten Taten gilt sie als schuldunfähig. Ihre Krankheit äußere sich darin, dass sie sich von bestimmten Personen verraten und bestohlen fühle. Bei ihren Vorhaben, vermeintlich gestohlene Gegenstände zurückzuerlangen, verstieß die Sauerlacherin laut Anklage wiederholt gegen bereits verhängte Hausverbote.

Ein Zeuge berichtete, einerseits habe man die Frau gekannt und Situationen mit ihr handhaben können; andererseits hätten sich Kolleginnen sicherheitshalber eingeschlossen. In den zwei Monaten vor der Podiumsdiskussion war es bereits zu zwei Vorfällen gekommen, zu denen die Polizei gerufen und Anzeige erstattet wurde. Einmal soll die Angeklagte einen Polizisten beleidigt und tätlich angegriffen sowie ein Einsatzfahrzeug beschädigt haben.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Antrag auf Einweisung in die Forensik damit, dass weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien, wodurch etwaige Opfer seelisch wie auch körperlich geschädigt werden könnten. Die Verteidigung möchte das verhindern. Die Angeklagte sei keine Gefahr für die Öffentlichkeit, könne in einer betreuten Wohneinrichtung leben, sagte ihr Anwalt vor Gericht. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt, ein Urteil soll Mitte des Monats fallen.

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