Altstadt:Verfassungsrechtliche Bedenken

Eine Bannmeile für den Sankt-Jakobs-Platz und für den Platz der Opfer des Nationalsozialismus wird es nicht geben. Das teilt Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle auf einen Antrag der Fraktion SPD/Volt im Rathaus mit. "Aufgrund mangelnder Gesetzgebungskompetenz" sei die Stadt München nicht dazu legitimiert, öffentliche Plätze zu versammlungsfreien Zonen zu erklären. Dazu kommen nach Ansicht Böhles "schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken", da von einem solchen Verbot auch Versammlungen betroffen sein könnten, von denen keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgingen. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat sich zwar im Hinblick auf eine Gesetzesvorlage unter anderem an das Innenministerium und den Bayerischen Städtetag gewandt, allerdings sieht der bayerische Innenminister "derzeit weder ein Bedürfnis noch die Möglichkeit für ein solches abstraktes Flächenverbot".

© SZ vom 05.06.2021 / tek - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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