Umgang mit Katastrophen:Vorbereitung auf den Cyber-Angriff

Umgang mit Katastrophen: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll nach dem Willen von Horst Seehofer künftig eine koordinierende Rolle übernehmen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll nach dem Willen von Horst Seehofer künftig eine koordinierende Rolle übernehmen.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

In der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig der Bevölkerungsschutz ist. Doch angesichts drohender Gefahren durch virtuelle Angriffe oder den Klimawandel halten Fachleute das System für veraltet. Nun soll es reformiert werden.

Von Claudia Henzler, Stuttgart

Der Bevölkerungsschutz in Deutschland steht vor einer möglicherweise grundlegenden Reform. Durch die Erfahrungen der Coronapandemie mehren sich Forderungen, die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern neu zu regeln und wieder deutlich mehr Geld in den Bevölkerungsschutz zu stecken - in Vorratslager, vor allem aber in die Ausbildung und Ausstattung der etwa 1,8 Millionen ehrenamtlichen Einsatzkräfte, auf die sich der Bevölkerungsschutz in Deutschland stützt.

Das System ist bisher nach Anlässen in zwei Verantwortungsbereiche geteilt: Der Bund ist zuständig für den sogenannten Zivilschutz, womit die Versorgung der Bevölkerung im Kriegsfall gemeint ist. Dieser Aufgabenbereich hatte nach dem Ende des Kalten Kriegs an Bedeutung verloren und wurde in den vergangenen drei Jahrzehnten stark zurückgefahren; so wurden beispielsweise Materiallager aufgelöst. Die Länder sind für den Katastrophenschutz verantwortlich, also für Hilfeleistungen etwa bei Hochwasser oder Schneechaos.

Fachleute halten diese Unterscheidung nicht mehr für zeitgemäß, angesichts von Gefahren, die dem Land durch Cyber-Angriffe auf kritische Infrastruktureinrichtungen, durch Folgen des Klimawandels, den Abbruch von Lieferketten oder weitere Pandemien drohen könnten. Zudem ist der Katastrophenschutz bisher auf Ereignisse ausgelegt, die räumlich und zeitlich begrenzt sind, nicht auf eine Pandemie, die das Land monatelang in einen Ausnahmezustand versetzt.

Parallelstrukturen kosten unnötig Kraft

Eine Reform wäre komplex, denn beim Bevölkerungsschutz arbeiten in Deutschland Dutzende Akteure auf verschiedenen Ebenen zusammen: Bund, Länder und Kommunen bewältigen Krisen unter anderem mit Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Kräfte beim Technischem Hilfswerk (THW), den Feuerwehren und den anerkannten Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz.

Im Idealfall sind die einzelnen Akteure wie Räder, die in einem Uhrwerk ineinandergreifen. Bei lokalen Krisen funktioniert das gut, in der Pandemie aber gab es Reibungsverluste, wie zahlreiche Experten, darunter Vertreter des Roten Kreuzes und des THW im April bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags beklagten. So hätten Parallelstrukturen die Beteiligten zusätzliche Kraft gekostet. Sie bemängelten auch eine fehlende Koordinierung und zu wenig Informationsaustausch über die Grenzen der Bundesländer hinweg.

Nun gibt es Bestrebungen, das System zu überarbeiten und den Bevölkerungsschutz gleichzeitig zu stärken. Kurz vor der Bundestagswahl fordern Fachpolitiker von CDU und CSU im Bundestag, dass der Bund in länderübergreifenden Krisenlagen mehr Kompetenzen bekommt. Ein zwölfseitiges Positionspapier der Fraktion soll Grundlage für Initiativen in der neuen Legislaturperiode sein. Darin wird eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen, um dem Bund eine Zuständigkeit auch für zivile Krisen zuzuweisen. Wie die künftige Aufgabenverteilung konkret aussehen könnte, bleibt offen. Diese Frage birgt Konfliktpotential zwischen Bund und Ländern.

Alle Beteiligten müssen bereit sein, mitzumachen

Dass es Änderungsbedarf gibt, ist auch in den Ländern unbestritten. So hat etwa die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, "das Katastrophenschutzgesetz grundlegend zu überarbeiten und neu zu strukturieren". Der dortige Landesverband des DRK fordert bereits, dass die Zuschüsse für die anerkannten Hilfsorganisationen verfünffacht werden. Bisher reiche das staatliche Geld bei Weitem nicht aus, um die Kosten für Ausbildung der ehrenamtlichen Helfer, deren Ausstattung und den Unterhalt der Fahrzeuge zu decken.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat vor zwei Monaten gesagt, dass er keine Notwendigkeit sehe, den Ländern Kompetenzen zu entziehen. Er versucht es mit einer Reform innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens, die hauptsächlich auf eine stärkere Rolle des Bundesamts für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) setzt. Im November 2020 hat Seehofer den CDU-Innenpolitiker Armin Schuster zum neuen Chef der Behörde berufen und ihn beauftragt, das Haus so aufzustellen, dass es in Krisensituationen eine koordinierende Funktion übernimmt. Die Behörde soll auch treibende Kraft bei der Vorbereitung auf mögliche Katastrophenszenarien werden und beispielsweise gemeinsame Übungen organisieren.

Künftig sollen im Lagezentrum des Bundesamts Vertreter aller Institutionen und Organisationen einen gemeinsamen Sitz haben, die mit dem Bevölkerungsschutz zu tun haben: Ministerien, Bundesländer, Hilfsorganisationen, Feuerwehren, THW, kommunale Spitzenverbände. So sieht es Schusters Konzept vor, im März hat er mit dessen Umsetzung begonnen. Da er keine Weisungsbefugnis hat, wird es darauf ankommen, ob alle Beteiligten und dabei insbesondere die Länder bereit sind, mitzumachen. Das will der Amtschef möglichst noch bis September klären.

Ob weitere Schritte zur Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes nötig sind, wird dann wohl erst nach der Wahl diskutiert werden - sofern das Thema mit dem Ende der Pandemie nicht wieder an Bedeutung verliert.

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