Wahlkampf:Duell, Triell oder Quartett?

Warum die TV-Runde der Kanzlerkandidaten größer werden könnte.

Von Nico Fried

Es war eine klare juristische Niederlage, die sich der FDP-Vorsitzende mitten im Wahlkampf einfing. Guido Westerwelle, offiziell Kanzlerkandidat der Liberalen, zog im Jahre 2002 bis vor das Bundesverfassungsgericht, um seine Teilnahme an den TV-Duellen zwischen Gerhard Schröder (SPD) und Edmund Stoiber (CSU) durchzusetzen. In Karlsruhe aber wurde seine Beschwerde mangels Erfolgsaussicht gar nicht erst zugelassen. Die Ironie der Geschichte: 19 Jahre später könnte die Schlappe von damals der FDP ein Argument liefern, die geplanten Fernsehdebatten der drei nominellen Kanzlerkandidaten zu sprengen.

Bislang sind Formate vorgesehen, in denen Annalena Baerbock (Grüne), Armin Laschet (CDU) und Olaf Scholz (SPD) aufeinandertreffen. RTL beginnt am 29. August, ARD und ZDF folgen am 12. September. Als vergangene Woche erstmals eine Forsa-Umfrage FDP und SPD gleichauf bei 14 Prozent sah, forderte FDP-Vize Wolfgang Kubicki prompt, die Sender müssten diese Zusammensetzung überdenken. Scholz und FDP-Chef Christian Lindner hätten dieselben Chancen, Bundeskanzler zu werden. Demnach müsse entweder Scholz aus- oder Lindner eingeladen werden.

Tatsächlich hatte das Verfassungsgericht 2002 die Urteile zweier Vorinstanzen bestätigt: Demnach träfen im Duell der öffentlich-rechtlichen Sender - auf das sich Westerwelles Klage bezog - die zwei Politiker aufeinander, "die allein ernsthaft damit rechnen können, zum Bundeskanzler gewählt zu werden". Folglich scheide eine Teilnahme Westerwelles aus, weil er "keine realistische Aussicht" habe, die Wahl zu gewinnen. Anders gesagt: Nicht der Titel entscheidet, sondern die Wahlchancen. Mithin liegt aber auch der Umkehrschluss nahe, dass eine Partei X mit ähnlichen Aussichten wie die Partei Y nicht ausgeschlossen bleiben kann, nur weil sie ihren Spitzenmann nicht Kanzlerkandidat nennt.

Die Hoheit über die Einladung zu den TV-Runden liegt im Ermessen der Sender und hat ihre rechtliche Grundlage in Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungs- und Pressefreiheit. Allerdings müsse, so die Richter 2002 mit Blick auf ARD und ZDF, auch die Chancengleichheit durchaus berücksichtigt werden. Also obliegt den Redaktionen 2021 zwar wieder die Entscheidung, wer teilnehmen darf und wer nicht. Sollte sich aber der Trend verfestigen, dass Sozialdemokraten und Liberale in etwa gleichauf rangieren, könnten zumindest ARD und ZDF die zwei Parteien schwerlich ungleich behandeln, nur weil die SPD einen Kanzlerkandidaten hat und die FDP nicht.

Armin Laschet gab sich jüngst gelassen. Er gehe in jede Diskussion, so der CDU-Kandidat. Ob die "zu zweit, zu dritt, zu viert oder zu sechst gemacht" werde, müssten die Redaktionen entscheiden. Doch deren Dilemma ist offenkundig: Laden ARD und ZDF Scholz aus, wäre das eine Bewertung der Wahlchancen, die nicht nur in den politisch gefärbten Aufsichtsgremien für Tumulte sorgen dürfte. Holten sie aber Lindner dazu, könnten weitere Parteien Chancengleichheit einfordern.

Und es stellte sich die Frage, wie nach Duell und Triell nun eigentlich das Vierer-Format heißen soll.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: