Preiserhöhung bei Fernwärme:Kündigung ausgeschlossen

Preiserhöhung bei Fernwärme: Warm wird's, wenn man am Thermostat dreht, Strom kommt aus der Steckdose, Hauptsache die Energie ist günstig, so war das in Deutschland lange Zeit. Jetzt aber stellt sich die Frage: Was kommt da auf uns zu?

Warm wird's, wenn man am Thermostat dreht, Strom kommt aus der Steckdose, Hauptsache die Energie ist günstig, so war das in Deutschland lange Zeit. Jetzt aber stellt sich die Frage: Was kommt da auf uns zu?

(Foto: Alessandra Schellnegger; Foto Titelseite: Filip Singer/dpa)

Ausgeliefert auf Gedeih und Verderb: Wenn Versorger die Preise für Fernwärme erhöhen, haben die Kunden ein Problem.

Von Ralph Diermann

Sieglinde Möhle ist sauer. Die Rentnerin aus Münster heizt mit Fernwärme, und dafür soll sie ab diesem Sommer mit einem Schlag elf Prozent mehr bezahlen. Das haben ihr die örtlichen Stadtwerke mitgeteilt. "Auf das Jahr gerechnet würden meine Kosten um 175 Euro steigen. Das ist schon ein dicker Hund", ärgert sich Möhle. Auch ihren Nachbarn seien die Preise erhöht worden. Sie hat sich beim Versorger beschwert, der ihr daraufhin um ein paar Euro entgegengekommen ist. Das genügt Möhle aber nicht. "Meine Nachbarn und ich werden den Stadtwerken weiter auf die Füße treten", kündigt die Westfälin an.

Doch Möhle und ihre Mitstreiter haben schlechte Karten. Denn nach derzeitiger Rechtslage haben Fernwärme-Versorger mit der sogenannten Preisgleitklausel jederzeit die Möglichkeit, die Tarife heraufzusetzen. Dazu müssen sie nur höhere Kosten geltend machen, etwa für den Unterhalt der Netze oder für die Brennstoffe, mit denen sie die Wärme erzeugen. Anders als etwa bei Strom, Telefon oder dem Internetanschluss haben die Kunden gemäß der Fernwärme-Verordnung des Bundes kein Recht zur Sonderkündigung, wenn der Anbieter seine Preise erhöht. Doch selbst wenn das möglich wäre, müssten die Kunden bei ihrem Versorger bleiben, sofern sie nicht selbst eine Heizung installieren wollen - aus technischen Gründen gibt es im Fernwärmemarkt keinen Wettbewerb.

Verbraucher können sich kaum wehren

"Wenn ein Fernwärme-Versorger seine Preise erhöht, können die Kunden anders als bei der Strom- und Gasversorgung nicht einmal ein Schlichtungsverfahren verlangen", kritisiert Thomas Engelke, Leiter des Teams "Energie und Bauen" beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Neben der Preisgleitklausel bemängelt er zudem die langen Laufzeiten der Verträge. So sieht die Fernwärme-Verordnung vor, dass die Versorger Verträge vorlegen dürfen, welche die Kunden erst nach zehn Jahren kündigen können. Anschließend verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere fünf Jahre. In der Praxis werden zwar wohl nur die wenigsten Haushalte vorzeitig aus der Fernwärme aussteigen wollen, da sie dann eine eigene Heizung einbauen müssen - das bedeutet für sie Aufwand und Kosten. Das Recht dazu sollten sie aber trotzdem haben, meint Engelke.

Der Fernwärme-Verband AGFW sieht in der Preisgleitklausel und den langen Vertragslaufzeiten dagegen vielmehr einen Vorteil für die Kunden. Erstere schaffe Transparenz, da die Kunden so die Gründe für eine Preisanpassung nachvollziehen können, argumentiert AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. "Dabei kann die Anpassung sogar in zwei Richtungen gehen - nach oben, aber auch zu Gunsten des Kunden, nach unten", betont er.

Auch die langen Vertragslaufzeiten kämen den Kunden zugute, sagt er mit Blick auf sich ändernde gesetzliche Vorgaben und ambitionierte Klimaziele. "Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass sein Wärmeversorger die Vorgaben von Bund, Land und Stadt über die Vertragslaufzeit einhält", so Lutsch. Bei den heute in der Mehrzahl abgeschlossenen Lieferverträgen für Öl und Gas für die Wärmeerzeugung in den Gebäuden sei nur ein Teil dieses Risikos abgedeckt. Der Gebäudeeigentümer sei in der Pflicht zu überprüfen, ob seine Heizung und der eingesetzte Brennstoff den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sagt Lutsch. "Sollte dies nicht mehr der Fall sein, reicht es in Zukunft unter Umständen nicht mehr aus, nur den Lieferanten zu wechseln, sondern es muss auch gleich für viel Geld eine neue Heizung eingebaut werden." Bei der Fernwärme entfalle dies, der Versorger kümmere sich um das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben.

Anschluss- und Benutzungszwang bleiben bestehen

An den von Verbraucherschützer Engelke monierten Bestimmungen ändert auch eine neue Verordnung nichts, mit der die Bundesregierung jetzt einige EU-Vorgaben, die auch die Fernwärme berühren, in nationales Recht umsetzt. Kündigungsrecht und Vertragslaufzeiten lässt die schwarz-rote Koalition dabei unberührt. Das gilt auch für ein weiteres Aufreger-Thema bei der Fernwärme: den Anschluss- und Benutzungszwang. Manche Kommunen verpflichten Bauherren, ihre Neubauten an das örtliche Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen. Mitunter gehen sie noch einen Schritt weiter und schreiben ihnen vor, auch tatsächlich Wärme aus dem Netz zu beziehen. Das soll den Fernwärme-Versorgern Investitionssicherheit geben.

Für den Klimaschutz sind Wärmenetze ein wichtiger Hebel, da sie es möglich machen, erneuerbare Quellen wie die Umwelt- und Sonnenwärme und die Geothermie sowie die Abwärme von Industriebetrieben für das Heizen von Häusern zu nutzen. Nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) muss der Anteil der Fernwärme an der Heizenergie in Deutschland bis 2030 von heute 15 auf mindestens 30 Prozent steigen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Der Ausbau lässt sich aber auch ohne Zwang bewerkstelligen, meint Engelke. "Wenn Fernwärme klimafreundlich erzeugt würde und die Verbraucherrechte gesichert wären, dann wird sich eine große Zahl von Verbrauchern aus freien Stücken für die Fernwärme entscheiden - ganz ohne Anschluss- und Benutzungszwang", ist er überzeugt.

Die neue Verordnung zur Umsetzung der EU-Regeln im Bereich der Fernwärme sieht indes nur kleinere Änderungen vor. So müssen die Geräte, mit denen der Fernwärme-Verbrauch gemessen wird, künftig fernablesbar sein. Die Kunden bekommen dann monatlich eine Abrechnung, statt wie bislang jährlich. So sollen sie besser einschätzen können, wie viel Energie sie verbrauchen. Zudem müssen die Versorger auf der Rechnung künftig ausweisen, aus welchen Energieträgern die Fernwärme erzeugt wurde. Dabei wird jedoch lediglich die Wärme aus größeren Anlagen, etwa einer Gasturbine, berücksichtigt.

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