Mobilfunk:Strahlenangst in Hattenhofen

Mobilfunk: Links neben den Gleisen ungefähr am Ende des Zuges soll der Mobilfunkmast in Hattenhofen errichtet werden. .

Links neben den Gleisen ungefähr am Ende des Zuges soll der Mobilfunkmast in Hattenhofen errichtet werden. .

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Nahe an Wohnhäusern wird ein 30 Meter hoher 5G-Mobilfunkmast errichtet. Eine Bürgerinitiative wirft dem Rathauschef mangelnde Informationspolitik und zu wenig Einsatz für besseren Standort vor

Von Manfred Amann, Hattenhofen

Die Planung der Deutschen Funkturm AG, unmittelbar südlich der Bahnlinie zwischen Hattenhofen und Haspelmoor etwa 200 Meter entfernt von Wohnhäusern einen 30 Meter hohen 5G-Mobilfunkmasten zu errichten, stößt in der Gemeinde auf heftigen Widerstand. Für Verärgerung sorgt dabei insbesondere, dass der Bau am gewählten Standort bereits genehmigt ist, ohne dass die Bürger im Vorfeld der Genehmigung einzubinden. Eine Bürgerinitiative (BI) wirft Rathauschef Franz Robeller vor, sich weder für einen geeigneteren Standort eingesetzt noch rechtzeitig und ausreichend informiert zu haben. Ihrer Ansicht nach könnte die möglicherweise gesundheitsschädliche Strahlungsquelle auch weiter entfernt von der Wohnbebauung, zum Beispiel bei der Kläranlage, errichtet werden.

"Alternative Standorte sind aber nicht geprüft worden", beklagt Walter Vogl. Mit einer Petition, die bislang von gut einem Drittel der Einwohner unterzeichnet wurde, soll der Bürgermeister aufgefordert werden, nachträglich sich für eine Verlegung des Standortes weiter weg von der Wohnbebauung einzusetzen. Zudem wird am Samstag, 12. Juni, ein Kran aufgestellt, der die geplante Höhe des Gitter-Masten aufzeigt, um auf die befürchtete Verschandelung des Ortsbildes aufmerksam machen. "Große Unruhe, Diskussionen auf den Straßen, Streit, unfreundliche Anrufe, Ansammlungen von Nachbarn, die aufgeregt gestikulieren, und Spaziergänger, die schimpfen", so schildert Christian Hattensperger die Situation am vergangenen Wochenende in Hattenhofen. Auslöser war ein Flugblatt, in dem die BI moniert, dass es der Gemeindechef versäumt habe, die Bürger über den genauen Standort und mögliche Auswirkungen "eines so gewaltigen Vorhabens" in Kenntnis zu setzen und im Nachhinein versuche, die Angelegenheit herunterzuspielen.

Erst infolge der Kritik habe Robeller einen Bürgerbrief verfasst und noch am Fronleichnamstag verteilen lassen. Die Behauptung der Aktivisten, "still und leise in einem zweifelhaften Vorgehen" die Genehmigung durchgedrückt zu haben, weist der Bürgermeister energisch zurück. "Sicher würde ich heute anders vorgehen. Ich akzeptiere die Kritik an meiner Informationspolitik, aber die Behauptung, den Masten an den Bürgern vorbei durchgesetzt zu haben, kann ich nicht hinnehmen", sagte Robeller zur SZ. Der alte Gemeinderat habe den Antrag abgelehnt, woraufhin das Landratsamt angedroht habe, die Genehmigung zu ersetzen. Grund: Die Ablehnung sei wegen "Privilegierung" rechtswidrig. Daraufhin habe das neue Gremium mehrheitlich zugestimmt. Die Sitzungen seien öffentlich gewesen und außerdem habe die Presse darüber berichtet. Vom Landratsamt wird Robellers Darstellung bestätigt. "Nach umfangreicher Prüfung wurde festgestellt, dass die beantragte Mobilfunkanlage und die dazu gehörigen Technikanlagen genehmigungsfähig sind. Nach Paragraf 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist die Mobilfunkanlage im Außenbereich privilegiert zulässig. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert", heißt es in der Stellungnahme. Daher habe der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Genehmigung.

Den Vorwurf, Alternativstandorte nicht Erwägung gezogen zu haben, kann der Gemeindechef ebenfalls nicht nachvollziehen. "Der vom Antragsteller angezeigte nutzbare Korridor sei so begrenzt gewesen, dass keine anderen Standorte durchsetzbar gewesen wären", versichert Robeller. Die Kläranlage wäre viel zu weit weg von der Bahnlinie. Die BI bedauert es sehr, dass mittlerweile auch der Besitzer des Grundstückes, auf dem der Gittermast errichtet werden soll, belästigt wurde. "Wir sollten fair miteinander umgehen", fordert Vogl, der zuversichtlich ist, von wenigstens der Hälfte der Einwohner eine Unterschrift zu bekommen. Ob die Petition jedoch etwas bewirken wird, ist fraglich. Laut Landratsamt haben die Gegner jedoch die Möglichkeit, gegen die Erteilung der Baugenehmigung zu klagen. Ob Klagen von den nicht unmittelbar angrenzenden Bewohnern überhaupt zulässig seien, werde dann das Verwaltungsgericht entscheiden.

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