Prozess um Porsche-Mord:Drei gezielte Schüsse in den Kopf

Lesezeit: 2 min

Der Angeklagte steht im Hochsicherheitsgerichtssaal des Oberlandesgerichts neben seiner Rechtsanwältin. (Foto: dpa)

Es ging um Kokain und Geld: Im März vergangenen Jahres hat David H. seinen Drogendealer in dessen Auto umgebracht. Nun wurde der sogenannte Porsche-Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt.

Von Susi Wimmer

"Danke, liebes Gericht, dass du für Gerechtigkeit für Domi gesorgt hast", rufen die Angehörigen aus den Zuschauerreihen nach vorne. Gerade hat der Vorsitzende der zweiten Schwurgerichtskammer am Landgericht München I, Norbert Riedmann, verkündet, dass David H. wegen Mordes an dem 25 Jahre alten Domenik S. zu lebenslanger Haft verurteilt wird. David H., selbst gerade einmal 24 Jahre alt, hatte im März vergangenen Jahres seinen Drogendealer wegen Schulden in dessen Porsche Panamera mit drei Schüssen in den Kopf regelrecht hingerichtet. An eine Affekttat, wie der Angeklagte sie geschildert hatte, glaubte das Gericht nicht. Vielmehr sei David H. recht "zielsicher" und heimtückisch vorgegangen.

Es ging um Kokain und um Geld: Wie das Gericht ausführte, kannten sich David H. und Domenik S. seit etwa zwei Jahren. H. kaufte bei dem 25-Jährigen Koks, etwa zehn Gramm im Monat. Mit der Zeit sei es zu Schwierigkeiten gekommen, weil David H. seinen Kokainkonsum nicht mehr finanzieren konnte. Domenik S. soll den Süchtigen bedroht und extrem hohe Strafzinsen gefordert haben. Das zumindest behauptete der Angeklagte in seiner Aussage vor Gericht. Dies zu beweisen, war für die Kammer allerdings schwierig. Dass sich eine Drohkulisse aufgebaut habe, sei nicht auszuschließen, sagte Riedmann. Allerdings sei die Vorgeschichte nur teilweise gestützt auf Aussagen aus dem Umfeld. Auf die Zeugenaussagen der Bekannten "hätten wir nicht viel geben können".

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Dafür gab es einen Zeugen, der sah, wie David H. am Abend des 17. März in der Hugo-Wolf-Straße auf Domenik S. wartete. S. wollte endlich sein Geld zurück. David H. hatte sich zuvor aus dem Speicher seiner Eltern eine Selbstladepistole geholt. Dass diese geladen war, habe er nicht gewusst, behauptete er. Laut dem Zeugen ging H. um den Porsche Panamera des späteren Opfers herum und stieg rechts hinten auf die Rücksitzbank. Möglich, sagt Riedmann, dass es im Auto noch einen kurzen Wortwechsel gegeben habe. David H. hatte in seiner Einlassung erklärt, Domenik S. habe gelacht, als er zur Drohung seine Waffe zog. "Was willst du mit dem Spielzeug", soll er noch gesagt haben. Dann drückte H. dreimal ab.

Er habe die Augen geschlossen und wie in Trance einfach abgedrückt, sagte H. Doch die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass David H. sich nach dem ersten Schuss sogar noch weiter nach vorne gebeugt haben muss. "Der zweite Schuss war schon fast aufgesetzt", sagt Riedmann. Nach dem dritten Schuss zog H. zielgerichtet den Schlüssel des Panamera ab und schloss von außen den Wagen ab. Anschließend sei H. zu seiner Freundin und deren Mutter gefahren. Diese sagten, er sei an dem Abend wie immer gewesen.

Eine Notwehrlage, meinte Riedmann, habe sicher nicht vorgelegen. Vielmehr sei das Opfer völlig arglos und damit wehrlos gewesen. Nicht aus persönlicher Überzeugung, sondern vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, so sagte Riedmann, habe das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das heißt, David H. wird zuerst für zwei Jahre einen Drogenentzug absolvieren und anschließend seine Haftstrafe antreten. Lebenslang, sagte der Richter, bedeute, dass H. frühestens nach 15 Jahren auf Bewährung frei kommen könne.

© SZ vom 11.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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