Bundestag:Lieferkettengesetz kommt

Große Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. Der Bundestag beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf der Regierung für neue Sorgfaltspflichten. Union, SPD und die Grünen unterstützten das Gesetz. AfD und FDP stimmten dagegen. Deutschland will so gegen schlechte Arbeitsbedingungen weltweit vorgehen - beispielsweise in lebensgefährlichen Rohstoff-Minen in Afrika, Textilfabriken in Asien oder auf indischen Baumwollplantagen.

Betroffen sind Automobilbau, Maschinenbau, Metallindustrie, Chemie, Textilien, Nahrungs- und Genussmittel, Groß- und Einzelhandel, Elektronikindustrie, Energieversorger - also "volkswirtschaftlich bedeutende Branchen", wie es der Gesetzgeber formuliert. Eine Selbstverpflichtung habe nicht gereicht. Das Gesetz soll ab 2023 gelten - und zwar vorerst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Von 2024 sinkt diese Schwelle auf 1000. Laut Statistik gibt es in Deutschland rund 2890 Unternehmen ab 1000 Beschäftigte. Kleinere Unternehmen sind nicht betroffen. Auch Umweltzerstörungen, die Leid bei Menschen erzeugen, und Korruption sind von dem Gesetz erfasst.

Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie zu Abhilfe verpflichtet werden. Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gibt. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen, was die wenigsten taten. Erleichtert zeigen sich Wirtschaftsvertreter, dass zum Schluss der Gesetzesberatungen noch eine zivilrechtliche Haftung ausgeschlossen wurde.

Die Textilkette Primark begrüßte das Gesetz: "Wir betrachten ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene als den nächsten logischen Schritt." Misereor-Hauptgeschäftsführer Pirmin Spiegel nannte das Gesetz eine gute Nachricht etwa für Kinder auf westafrikanischen Kakaoplantagen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte, Umweltbelange würden bis auf wenige Ausnahmen nur berücksichtigt, wenn sie im konkreten Zusammenhang mit einer Menschenrechtsverletzung stehen - etwa einer Gesundheitsschädigung. Zerstörung von Wald und Natur blieben unberücksichtigt. Greenpeace warf der Regierung vor, Profitinteressen der Konzerne den Vorzug zu geben.

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