Überbrückungshilfe III Plus:Das gilt für Firmen bis Ende September

Coronavirus - Öffnung Friseure - Magdeburg

Keine Corona-Hygieneregel, trotzdem schön: Haare waschen. Friseur-Salons sind schon länger wieder offen.

(Foto: Ronny Hartmann/dpa)

Neustarthilfe, neue Obergrenze und Restart-Prämie: Was die Bundesregierung tut, damit Unternehmen ins normale Geschäftsleben zurückfinden und Stellen schaffen. Fragen und Antworten.

Von Alexander Hagelüken und Michael Kläsgen

Die Firmen in Deutschland erholen sich von der Corona-Krise - aber das gilt nicht für alle. Einige finden erst langsam ins normale Geschäftsleben zurück oder leiden noch unter Schließungen. Deshalb verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III bis Ende September, nennt sie Überbrückungshilfe III Plus und führt neue Zuschüsse ein.

Welche Firmen bekommen Geld?

Voraussetzung für die Hilfe ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Geld fließt nur, wenn erneute Corona-Einschränkungen Anwendung finden sollten. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat in 2019. Bei der bisher schon geltenden Überbrückungshilfe III bekommen Firmen sowie Soloselbständige Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten - das sind etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen. Bereits im April hatte die Bundesregierung zudem einen Eigenkapitalzuschuss für Firmen beschlossen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben. Im Blick hat der Gesetzgeber hier etwa Gastwirte, Hoteliers, Reiseveranstalter oder Händler.

Gibt es kein Limit?

Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt zehn Millionen Euro. Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Millionen Euro. Zwölf Millionen Euro davon kommen aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, der sogenannten De-minimis-Beihilfe sowie Fixkostenhilfe. Weitere 40 Millionen Euro können aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich kommen. Staatliche Hilfe gilt dann als De-Minimis-Beihilfe, wenn der Betrag als geringfügig anzusehen ist, weil vermutet wird, dass der Wettbewerb nicht beeinträchtigt würde. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Millionen Euro geltend machen. Von der 52-Millionen-Euro-Obergrenze profitieren zum Beispiel große Einzelhandelsfilialisten. Der Handelsverband Deutschland hatte dies monatelang gefordert und begrüßt die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums nun. Mit Blick auf die Unwägbarkeiten im kommenden Herbst wäre dem Verband eine Verlängerung bis Jahresende noch lieber gewesen.

Ist es wirklich nötig, noch mehr Geld auszugeben?

Ökonomen sind sich einig, dass Deutschland dieses Jahr einen Aufschwung erlebt. Die Konjunkturforscher prophezeien ein Wirtschaftswachstum von drei bis vier Prozent. Aber Einzelhandel, Gastronomie oder Veranstalter werden teilweise bis in die zweite Jahreshälfte eingeschränkt sein. "Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle", sagt Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schätzt, dass erst im vierten Quartal, also von Oktober an, keine Beschränkungen mehr bestehen. Das spricht dafür, dass manche Firmen tatsächlich noch Unterstützung brauchen. Je mehr sich die Volkswirtschaft erholt, desto mehr nimmt die Gefahr zu, dass die Firmen Hilfe mitnehmen, die sie nicht dringend benötigen.

Werden den Firmen Auflagen gemacht?

Wer die Überbrückungshilfe in Anspruch nimmt, darf keine Gewinne, Dividenden und Boni auszahlen. Es ist auch untersagt, eigene Aktien zurückzukaufen. "Das ist gerecht", findet SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz.

Denkt jemand an Künstler und kleine Selbständige?

Ja. Viele Selbständige ohne Mitarbeiter traf die Krise besonders hart. Konzertbühnen, Kosmetikstudios und anderes blieb monatelang zu. Für die sogenannten Soloselbständigen gibt es nach verschiedenen Zuschüssen bereits die Neustarthilfe. Sie wird nun auf die Monate Juli bis September ausgedehnt - und von 1250 auf monatlich 1500 Euro erhöht. Damit können diese Bürger insgesamt 12 000 Euro an Neustarthilfe beanspruchen.

Was ist diese neue Restart-Prämie?

Damit will die Regierung für mehr Arbeit sorgen. Es gibt von Juli an einen Zuschuss für Firmen, die bei der Wiedereröffnung neue Stellen schaffen. Auch wer dann Mitarbeiter aus der Kurzarbeit holt oder anderweitig Beschäftigung schafft, kann mit Geld rechnen. Berücksichtigt wird dabei die Differenz der Personalaufwendungen im Juli im Vergleich zum Mai 2021. 60 Prozent der gegenüber Mai höheren Personalkosten ersetzt der Staat. Im August sind es noch 40 Prozent, im September 20 Prozent, danach nichts mehr.

Muss das sein?

Es gibt unter Arbeitsmarktforschern eine Debatte darüber, ob der Staat nicht Einstellungen anregen sollte. Zwar sind Massenentlassungen in der Corona-Krise ausgeblieben, was maßgeblich an der Kurzarbeit liegt. Ökonomen wie Enzo Weber vom IAB sorgen sich aber, dass die Unternehmen relativ wenig einstellen, obwohl es etwa für viele Industriekonzerne schon seit fast einem Jahr wieder gut läuft. Die Restart-Prämie könnte dafür sorgen, dass zögerliche Unternehmen jetzt schnell Stellen schaffen. Frankreich probierte nach der Finanzkrise 2008 ein ähnliches Modell aus. Wissenschaftliche Studien ergaben, dass dies unter dem Strich nichts kostete, da der Staat durch die neuen Stellen zusätzliche Steuern und Sozialbeiträge einnahm. Am größten dürften die Mitnahmeeffekte bei Beendigung von Kurzarbeit sein. Denn die fahren viele Unternehmen nach der Wiedereröffnung wohl ohnehin herunter.

Was noch?

Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von monatlich bis zu 20 000 Euro für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Zuständig für Bearbeitung und Auszahlung sind die Bundesländer.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: