Urteil:Hahn-Stalkerin muss nicht in die Psychiatrie

Im Strafverfahren gegen eine Sauerlacherin lehnt das Landgericht München I ab, die Frau in der Forensik unterzubringen. Vielmehr sei diese für zwei vorläufige Unterbringungen zu entschädigen. Auf einer Wahlkampfveranstaltung im September 2017 hatte die heute 53-Jährige den Bundestagsabgeordneten Florian Hahn (CSU) mit einer nicht schussfähigen Zierwaffe bedroht.

© SZ vom 16.06.2021 / sfra - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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