Camping:Wo Biwakieren in den Alpen erlaubt ist

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Einsame Nacht unterm Gipfelkreuz: Ein Bergsteiger biwakiert am Gipfel des Berchtesgadener Hochthron.

(Foto: Herbert Berger/Imago/imagebroker)

Die Berge, die Sterne und sonst nichts und niemand - davon träumen viele Wanderer. Doch darf man einfach seinen Schlafsack ausrollen?

Von Eva Dignös

Ein Sonnenaufgang am Gipfel kann magisch sein. Früh aufstehen muss man dafür. Oder gleich oben übernachten. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Wie generell beim Wildcampen ist die Antwort auf diese Frage eher komplex - manchmal schon, oft nicht, in bestimmten Situationen immer. Dann nämlich, wenn der Sonnenaufgang vermutlich gar nicht so wichtig ist: Gestattet ist überall in den Alpen ein ungeplantes Biwak unter freiem Himmel. Wenn man nicht mehr weiterkann, wenn es dunkel wird, schlechtes Wetter den Abstieg zu gefährlich macht und gar jemand verletzt ist. Für solche Notlagen gehört vor allem bei Hochgebirgstouren immer ein Biwaksack in den Rucksack. Die schlafsackgroßen Beutel aus leichter Kunstfaser bieten zumindest einen rudimentären Schutz vor Wind und Kälte.

Für eine geplante Übernachtung in den Bergen wäre der Schlafsack sicher die bessere Option, wenn sie denn erlaubt ist. In Bayern ist das nicht der Fall. Das Bayerische Naturschutzgesetz gestattet Campen in der freien Natur - unabhängig ob mit oder ohne Zelt - nur, wenn der Grundstücksbesitzer ausdrücklich zugestimmt hat. Mit hohen Strafen muss rechnen, wer in einem Nationalpark oder anderen Schutzgebiet sein Lager aufschlägt. In Österreich unterscheidet sich die Rechtslage je nach Bundesland. In Tirol beispielsweise ist das "Kampieren außerhalb von Campingplätzen" verboten, ebenso in Kärnten. In der Schweiz gelten ebenfalls von Kanton zu Kanton unterschiedliche Regeln, außerhalb von Naturschutzgebieten "ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze aber meist unproblematisch - wenn sie rücksichtsvoll erfolgt", informiert der Schweizer Alpen-Club SAC. Ähnlich wird auch in Frankreich verfahren.

In Italien müssen sich nachtaktive Bergsteiger vor Ort erkundigen, die Bestimmungen können von Gemeinde zu Gemeinde differieren, mancherorts ist die Übernachtung am Berg streng verboten, mancherorts aber auch ausdrücklich erlaubt. Eine Besonderheit der Südalpen sind die Biwakschachteln. Mehr als 100 dieser einfachen Unterkünfte gibt es in Italien, gedacht als Notlager oder als Übernachtungsmöglichkeit auf langen Touren fernab der Hütten. Spektakulär einsam schläft man dort mit Sicherheit - allerdings nicht unbedingt allein.

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