Spendenaffäre:AfD muss hohe Strafe zahlen

Alice Weidel Spitzenkandidatin der AfD Alternative fuer Deutschland aufgenommen vor einer Presse

Auf das Konto von Alice Weidels Kreisverband Bodensee flossen 2017 aus der Schweiz Spenden in Höhe von 132 000 Euro.

(Foto: Florian Gaertner/imago/photothek)

Im Wahlkampf zur Bundestagswahl holt ein Spendenskandal die Partei und ihre Spitzenkandidatin Alice Weidel ein. Ein Gericht verurteilte die AfD zu fast 400 000 Euro Strafe, weil Weidels Kreisverband illegale Zahlungen aus der Schweiz annahm.

Von Markus Balser

In der Spendenaffäre um hohe Geldflüsse aus der Schweiz für Spitzenkandidatin Alice Weidel hat die AfD eine juristische Schlappe erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch eine Klage der Partei gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von 396 000 Euro zurück. Die Annahme der Spenden sei unzulässig, weil der wirkliche Spender der Partei nicht bekannt gewesen sei, erklärte das Gericht. Zudem habe die AfD die Spende nicht unverzüglich an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet, wie in solchen Fällen vorgeschrieben. Die Partei müsse die Strafe deshalb zahlen.

Es geht um Spenden in Höhe von insgesamt 132 000 Euro, die bereits 2017 in 17 Tranchen von zwei Schweizer Pharmafirmen auf das Konto von Alice Weidels AfD-Kreisverband Bodensee geflossen waren. Die bis dahin noch weitgehend unbekannte Politikerin Weidel hatte mit Alexander Gauland im Frühjahr 2017 die Spitzenkandidatur für die Bundestagswahl übernommen. Kurz darauf begannen die Geldflüsse, die ihre Arbeit unterstützen sollten. Wochenweise gelangten von Juli bis September Summen von mehreren Tausend Euro auf das Konto der Partei. Als Verwendungszweck gaben die Schweizer Firmen jeweils "Wahlkampf Alice Weidel Social Media" an.

Zum Problem wird für Weidel und die AfD nun, dass die genaue Herkunft des Geldes schon damals unklar blieb, und die Summen die zulässigen Zahlungen für solche Spenden aus dem Ausland weit überschritten. Es liege ein Verstoß gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und bei denen der Spender nicht feststellbar ist, entschied in dem Fall schon die Bundestagsverwaltung. Zudem seien Parteispenden aus einem Nicht-EU-Land wie der Schweiz gar nicht erlaubt. Diese Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht am Mittwoch. Der Kreisverband Bodensee, dessen stellvertretende Vorsitzende Weidel ist, hat das Geld damit zu Unrecht verbucht.

Die angeblichen Geldgeber erwiesen sich als Strohleute

In dem Fall gibt es allerhand Merkwürdigkeiten. Wie sich bei den Ermittlungen im Nachhinein herausstellte, sollten die wahren Spender bei den Transfers an die AfD verschleiert werden. Denn die Spenden stammten gar nicht von den Pharmafirmen selbst. Der Firmenchef hatte es laut Gericht auf Bitten eines Geschäftsfreundes überwiesen, der anonym bleiben wollte. Im Laufe der Ermittlungen legten die Firmen eine Liste mit den angeblichen Geldgebern vor. Doch die erwies sich in Teilen als Ansammlung von Strohleuten. Sie sollen laut Gericht teilweise Geld dafür bekommen haben, als Spender aufzutreten. Tatsächlich vermutet das Gericht den deutschen Immobilienmilliardär Henning Conle als möglichem Gönner hinter den ungewöhnlich hohen Zahlungen an einen Kreisverband. Der aber habe sich zu den Zahlungen nicht geäußert, hieß es.

Die Bundestagsverwaltung sowie die Bundesebene der AfD hatten von den Zahlungen an den Kreisverband, aber auch von der späteren Rückzahlung an die Pharmafirmen zunächst nichts erfahren. Die Schatzmeisterin des Kreisverbands hatte nur den Landesverband informiert. Die AfD argumentierte im Prozess dennoch, die Strafe sei unrechtmäßig, weil ein Großteil der Summe im April des Folgejahres ja an eine der Firmen zurücküberwiesen worden sei. Ein kleiner Teil wurde an die Bundestagsverwaltung weitergereicht. Weidel habe zudem keinen persönlichen Nutzen aus der Spende gezogen, Fehlverhalten sei ihr nicht vorzuwerfen, hatte ihr Sprecher im Vorfeld der Entscheidung erklärt. Allerdings erfolgte die Rückzahlung erst sieben bis neun Monate nach den Spenden und damit nicht wie vom Gesetz gefordert unverzüglich.

Die Affäre wirft auch einen Schatten auf den Start der AfD und ihrer Spitzenkandidatin in den Bundestagswahlkampf. Weidel bildet zusammen mit Co-Parteichef Tino Chrupalla das Spitzenduo der Partei. Die 42-Jährige reagierte am Mittwoch mit harter Kritik am Gericht auf das Urteil. "Es ist wohl ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik", sagte Weidel. Eine junge Oppositionspartei werde für Spenden, die in voller Höhe zurückgezahlt wurden und von denen kein Vorteil erwachsen ist, zu Beginn eines Bundestagswahlkampfs mit der maximalen Strafe belegt.

Zu Ende ist die Affäre noch nicht

Mit der Entscheidung hat sich auch die Hoffnung der AfD zerschlagen, die Strafe dadurch zu reduzieren, dass die Spende als Direktzahlung an Weidel und nicht als Parteispende eingestuft wird. Dann wäre nur der zweifache Satz als Strafe zu zahlen gewesen - etwa 132 000 Euro weniger. Doch das Gericht lehnte auch dies ab und sah die Spende als Wahlkampfhilfe für die Partei.

Weidel ist nicht die erste Spitzenpolitikerin der AfD, die in eine Spendenaffäre verstrickt ist. Im vergangenen Jahr hatte die AfD schon einen Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen verloren. Das Berliner Verwaltungsgericht wies im Februar 2020 bereits eine Klage der Partei gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von 269 400 Euro ab. Dabei ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer PR-Firma Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden. Die Goal AG hatte etwa Plakate für Meuthen im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg im Wert von 89 800 Euro organisiert. Die Bundestagsverwaltung hatte auch diese Parteispende als illegal eingestuft.

Zu Ende ist die Affäre mit dem Urteil nicht. Die AfD kann Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt zudem ebenfalls in der Sache gegen mehrere Beschuldigte.

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