Vor dem Landgericht:Gemeinde schlägt Vergleich aus

Vor dem Landgericht: Das Lokal Campo Bello in Günzlhofen

Das Lokal Campo Bello in Günzlhofen

(Foto: Voxbrunner Carmen)

Oberschweinbach will früherer Pächterin der Sportgaststätte in Günzlhofen keine Entschädigung zugestehen

Von Manfred Amann, Oberschweinbach

Im Streit mit der früheren Pächterin der Vereinsgaststätte in Günzlhofen, der CuBe Gastronomie Services GmbH, um Schadenersatz für entgangene Einnahmen, Gewinne und Investitionen, hat die Gemeinde Oberschweinbach große Chancen, ganz oder zumindest fast schadlos davonzukommen. Trotzdem haben Bürgermeister Norbert Riepl und Kämmerer Richard Furtmeier von der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf das Landgericht München II nur "relativ zufrieden" verlassen. "Ich hatte mir eine eindeutige Entscheidung gegen die Klage des Wirtes erwartet", so die Begrünung des Gemeindechefs.

Die GmbH hatte 130 000 Euro gefordert, einen Betrag, den die Richterin für "völlig überzogen" hielt. Sie schlug nach Deutung der Rechtslage einen Vergleich in Höhe von nur 15 000 Euro vor. Rechtsanwältin Nadine Bauer und die Klägerin lehnten das Angebot für eine gütliche Einigung jedoch ab, da der Schaden für die GmbH damit nicht ausreichend bewertet werde. Trotz des für die Gemeinde eher schmeichelhaften Angebotes für einen Vergleich nahm auch Riepl nicht an. "Ich bin hergekommen, uneingeschränkt Recht zu bekommen und davon weiche ich auch nicht ab", sagte der Bürgermeister. Schließlich sei er seinen Bürgern gegenüber verpflichtet, Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Die CuBe Gastronomie Services GmbH hatte die Gaststätte im Februar 2019 befristet bis Februar 2024 mit Verlängerungsoption auf fünf Jahre gepachtet und im September des gleichen Jahres wieder gekündigt. Die GmbH monierte, die Gemeinde habe ihr Versprechen nicht gehalten, die zur Gaststätte gehörende Kegelbahn möglichst noch im gleichen Jahr mit zwei Bowlingbahnen auszustatten. Daraus sei nichts geworden. Riepl habe die GmbH immer wieder hingehalten und es seien auch keine Anzeichen zu erkennen gewesen, dass die Bahnen bald gebaut werden, behauptete die Klägerin und machte geltend, dadurch sei ihr eine Menge an Einnahmen entgangen. "Die Bowlingbahnen hätten ein "Zugpferd für die Gaststätte werden sollen", erklärte der Geschäftsführer der GmbH. Seine Rechtsanwältin Nadine Bauer versuchte, vom Bowling-Versprechen einen Rechtsanspruch abzuleiten, fiel damit aber durch. Die Gemeinde habe klar dargelegt, dass es "unverschuldet" zu Verzögerungen gekommen sei. Zudem sei im Pachtvertrag kein Termin für die Fertigstellung der Bowlingbahnen niedergeschrieben worden, erläuterte Richterin Grit Conté. "Das Risiko lag da klar bei Ihnen". Der Geschäftsführer indes bezichtigte Riepl der Lüge. Dieser habe ihn loswerden wollen und daher die Bauarbeiten hinausgeschoben, was Riepl energisch zurückwies.

Hauptgrund für die Probleme seien nicht die nicht gebauten Bahnen gewesen, sagte er. Schon bald nach der Eröffnung der Sportgaststätte "Baviera" habe es Schwierigkeiten gegeben, zuerst im Service und später auch mit dem Wirt. Der Geschäftsführer habe sich mit den Vereinen zerstritten und sogar Vereinsveranstaltungen verweigert, so dass die Kunden letztlich ausgeblieben seien. "Der eigentliche Grund für die fristlose Kündigung war, dass der Laden infolge des Verhaltens des Wirtes einfach nicht lief", behauptete Riepl. Überdies sei belegt, dass der Geschäftsführer sehr wohl informiert gewesen sei, warum mit den Bowlingbahnen nichts voranging. Richterin Conté bedauerte, dass sich die Parteien nicht einigen wollten. Zum Geschäftsführer sagte sie noch: "Sie wissen schon, dass Sie möglicherweise gar nichts bekommen?". Das Urteil wird in Kürze erwartet.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, der Geschäftsführer habe geklagt. Tatsächlich war die CuBe Gastronomie Services GmbH die Klägerin, der Geschäftsführer vertrat sie im Verfahren. Zudem entstand zunächst der Eindruck, die Gemeinde habe den Vertrag mit der GmbH gekündigt. Tatsächlich war es die GmbH, die den Vertrag mit der Gemeinde gekündigt hat. Die entsprechenden Stellen wurden geändert.

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