Germering:Mord aus Heimtücke

Gericht verurteilt Unfallfahrer zu lebenslanger Haft

Von Andreas Salch, Germering

Als die Corona-Pandemie kam, geriet das Leben von Alfred B. aus den Fugen. Er machte sich Sorgen, was ihm und seiner Lebensgefährtin passieren könnte. Anfang April vorigen Jahres ließ er sich krankschreiben, um eine Ansteckung zu vermeiden. Er aß und schlief nicht mehr. "Komm' mal runter", schrie ihn seine Lebensgefährtin an, weil sie die Sorgen des 57-Jährigen für übertrieben hielt. Doch in Alfred B. rumorte es weiter. Am Nachmittag des 4. April 2020 setzte sich der Meßtechniker aus Germering ans Steuer seines VW-Transporters. Er wolle leere Flaschen wegbringen, sagte er, und fuhr los. Auf der schnurgeraden Straße zwischen Gauting und Germering schnallte er sich ab, gab noch einmal Gas und steuerte seinen Wagen mit etwa 120 Stundenkilometern in ein entgegenkommendes Auto, um sich das Leben zu nehmen. Alfred B. überlebte schwer verletzt. Der Fahrer des anderen Wagens wurde beim Zusammenprall getötet. Er hinterlässt eine Frau und drei Töchter im Alter von 17 bis 23 Jahren. Für die Tat verurteilt das Schwurgericht am Landgericht München II Alfred B. am Freitag wegen Mordes aus Heimtücke zu lebenslanger Haft.

Vor Verkündung des Urteils beteuerte der Meßtechniker: "In den Sekunden, in denen das passiert ist, war ich nicht ich selber - es war keine Absicht." Doch davon waren weder die Vertreterin der Anklage, Staatsanwältin Karin Jung, noch die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Thomas Bott überzeugt. Alfred B. habe "wissentlich und willentlich einen Unfall herbeigeführt", sagte Staatsanwältin Jung bei ihrem Plädoyer. Das Leid, das der Angeklagte verursacht habe, lasse sich nicht in Worten fassen. Sie hielt B. vor, bislang nicht darüber nachgedacht zu haben, was er der Familie des Getöteten angetan habe. Der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Manfred Hylla, fand das Maß an Selbstmitleid des Angeklagten "fast schon peinlich." Alfred B. habe Selbstmord begehen wollen und wollte dabei "jemanden mitnehmen".

Rechtsanwalt Adam Ahmed, einer der beiden Verteidiger, erklärte indes, er habe Zweifel, ob seinem Mandanten in dem Moment, als er das Steuer seines Wagens herumgerissen habe, "tatsächlich klar" war, dass er "sehr wahrscheinlich einen Menschen ums Leben bringt." Er habe "größte Zweifel", dass sich der Meßtechniker dabei etwas gedacht hat. Seinem Mandanten sei es allein um sein Leben gegangen. "Von einem Mord an einem anderen Menschen kann man hier nicht ausgehen, allenfalls von einem Totschlag. Doch dem folgte das Gericht nicht. Bei der Urteilsbegründung sagte Richter Thomas Bott, der Angeklagte habe seinen Transporter mit Absicht in den Gegenverkehr gelenkt und "billigend in Kauf genommen", dass dies für den Fahrer des anderen Autos tödlich ausgehen könne. Den Hinterbliebenen zahlt Alfred B. einen Betrag für Unterhaltsansprüche in Höhe von 78 000 Euro. Die drei Töchter des Getöteten befinden sich alle noch in der Ausbildung.

Die SZ berichtet in der Regel nicht über Selbsttötungen, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Grund ist die hohe Nachahmerquote nach jeder Berichterstattung über Suizide. Wenn Sie sich betroffen fühlen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge (www.telefonseelsorge.de).

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