Aus dem Amtsgericht:Vergewaltigung im Bad

Wegen eines Übergriffs an seiner Kollegin muss ein Mann in Haft.

Von Benjamin Engel

Von etwas vollkommen Ekligem, das ihr widerfahren sei, hatte die damals 39-jährige Frau aus dem Landkreis ihrem Therapeuten tags darauf berichtet. Mit ihrem 44-jährigen Arbeitskollegen hatte sie ein inzwischen beendetes sexuelles Verhältnis hinter sich, als sie sich in dessen Wohnung im Juli 2020 zum Reden trafen. Sie sprach mit dem Mann über ihre schwierige Beziehung zu ihrem Lebensgefährten. Beide tranken eine Flasche Weißwein. Der Frau wurde schlecht, sie musste in die Bad-Toilette erbrechen. Dort fand sie ihr Arbeitskollege. Dass sie ihr Bein ausstreckte und sich so die Schenkel spreizten, deutete er nach eigener Aussage als Einladung zum Geschlechtsverkehr. Die Frau blieb aber still und reaktionslos. Der Mann soll ihr die Hose und Unterhose ausgezogen und sie vergewaltigt haben. Danach fuhr er die Frau in ihre Wohnung zurück.

Dies stand für den vorsitzenden Richter des Wolfratshauser Schöffengerichts, Helmut Berger, in seiner Urteilsbegründung am vergangenen Montag außer Frage. Wegen Vergewaltigung soll der Mann für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Wie der Angeklagte unter diesen Umständen habe denken können, dass die Frau Lust auf Sex habe, sei nicht nachvollziehbar, sagte Berger.

In der Arbeit hatten sich der Angeklagte und die Frau im November 2019 kennengelernt. "Wir hatten viel Kontakt und haben uns gut verstanden", sagte der Mann. Zu ihm nach Hause war sie im März 2020 für drei Wochen gezogen, als ihre Beziehung mit ihrem Lebensgefährten kriselte. Sie landeten in dieser Zeit im Bett. Die Frau beendete das Intimverhältnis, weil sie zu ihrem Freund zurückkehren wollte.

Mit diesem kriselte es erneut, weswegen der Kontakt zum Angeklagte wieder auflebte. In einem Chat am Vorabend des Vorfalls machte die Frau aber deutlich, dass Sex das Letzte sei, woran sie denke. "Im Grunde sind die Fronten schon geklärt, bevor sie sich treffen", sagte der Staatsanwalt zu dem Fall. Dass die Frau mit dem Sex einverstanden gewesen sei, liege fern. Es sei weder geredet, noch Augenkontakt gehalten worden. An den Aussagen der Frau zweifele er nicht, sagte der Staatsanwalt und forderte drei Jahre Haft - sechs Monate mehr als das Urteil.

Die Frau habe in dieser Situation nicht handeln können, sagte ihr Therapeut. Sie leide unter Anpassungsstörungen, könne auf bestimmte Umstände nicht adäquat reagieren. "Von uns beiden ist es ausgegangen, das anzuzeigen." Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch. Aussage stehe gegen Aussage. Die Frau habe selbst gesagt, dass sie sich den Vorfall nicht erklären könne. "Nicht-Mitmachen ist kein Beweis, dass man nicht will", sagte der Verteidiger. Das bewertete der Richter anders. Als er die Frau über der Toilettenschüssel gesehen und sie ausgezogen habe, hätte der Mann sagen müssen, dass er Sex wolle. "Ich muss fragen, möchtest Du das auch. Sagt sie nichts, heißt das Nein", sagte Berger.

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