Augsburg:Freie-Wähler-Politiker wegen Verleumdung und Beleidigung verurteilt

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Peter Hummel (Freie Wähler) sitzt im Amtsgericht. (Foto: dpa)

Unter falschem Namen soll Peter Hummel Parteifreunde diffamiert und beleidigt haben. Das sieht das Gericht nun als erwiesen an - und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe.

Von Lea Weinmann, Augsburg

Wegen Beleidigung und Verleumdung ist Peter Hummel, der frühere Augsburger Oberbürgermeisterkandidat der Freien Wähler (FW), am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 13 650 Euro verurteilt worden. Es gebe "keinerlei Zweifel an seiner Täterschaft", heißt es in der Urteilsverkündung. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Hummel unter falschem Namen einen Parteikollegen des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hat. In der Verhandlung ging es um Cyber-Mobbing in zahlreichen Fällen, um gefälschte Identitäten im Netz, um Drohungen und öffentliche Diffamierung. Schon im Februar war ein Strafbefehl gegen den Lokalpolitiker ergangen - acht Monate auf Bewährung wurden darin festgesetzt. Dagegen hatte Hummel Einspruch erhoben.

Acht Zeuginnen und Zeugen bestätigten indessen nahezu übereinstimmend die Vorwürfe gegen Hummel. Der 52-Jährige habe mittels Pseudonymen verschiedene Mailadressen und einen Facebook-Account erstellt, um politischen Widersachern zu schaden oder über private Chats für sich selbst Partei zu ergreifen. Am pikantesten war der Vorwurf, Hummel habe 2018 wider besseres Wissen und mittels einer falschen weiblichen Identität dem heutigen Stadtrat Peter Grab von "Wir sind Augsburg" sexuelle Belästigung unterstellt. Grab war seinerzeit Landtagskandidat der Freien Wähler in Augsburg. In dem Hummel zur Last gelegten Schreiben war als Absender die Mailadresse einer "Martina W." (Name gekürzt) angegeben. Der Inhalt: Peter G." habe sie sexuell missbraucht, sie werde das unter Umständen öffentlich machen. Es war offensichtlich, dass damit Peter Grab gemeint war.

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Andere Anschuldigungen beziehen sich auf den Facebook-Account eines "Florian P." (Name gekürzt), von dem ausgehend eine Verlagsleiterin aus Augsburg, die ehemals ebenfalls bei den Freien Wählern aktiv war, unter anderem als "untervögelt" beschimpft wurde. Auch hinter diesem Account stecke Hummel, so der Vorwurf, den das Gericht schließlich als erwiesen ansah. Hummel indes hatte zu Prozessbeginn alle Vorwürfe zurückgewiesen. Zahlreiche Personen, so erklärte er dem Gericht, hätten Zugang zu seinem Büro gehabt. Und damit also auch die Möglichkeit, die nun ihm zur Last gelegten Mails zu versenden. Vielmehr er sei das Opfer - und zwar "von Leuten im Hintergrund", die ihm "offensichtlich Böses" wollten.

Die Nebenkläger, die Staatsanwaltschaft und letztlich das Gericht überzeugte er damit nicht. Sie sehen in ihm denjenigen, der nach dem immer gleichen "Modus operandi" Pseudonyme benutzte, um sich dann in Chats entweder für sich selbst als Dritten Partei zu ergreifen oder andere Lokalpolitiker öffentlich zu beleidigen und verleumden. Dass andere Personen die Mails oder Postings verfasst haben sollen, sei "abwegig", so die Staatsanwaltschaft. Hummel habe in allen Fällen ein Motiv gehabt - weil er zuvor eine Auseinandersetzung mit den Geschädigten hatte oder sie sonst in "seine Ungunst" gefallen seien.

Die Staatsanwaltschaft sprach sich für eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten aus. Der Verteidiger des Angeklagten hingegen plädierte auf Freispruch - die Beweislage sei ihm "zu dünn". Peter Hummel sagte, er habe "viele Fehler gemacht", sei zu leichtsinnig mit den Zugangsdaten umgegangen. Er blieb aber dabei, die Mail nicht verschickt und die beleidigenden Postings nicht veröffentlicht zu haben.

Die Richterin blieb dabei. Es gebe aufgrund der Beweislage "keinerlei Zweifel an der Täterschaft" von Hummel. Es sei ihr "völlig egal", wer im Stadtrat sitze. Man könne aber nicht tolerieren, dass sich Politiker auf diese Weise angingen. Hummel empfahl sie, "einfach mal nichts mehr auf Facebook zu posten und sich stattdessen der Belange der Bürger anzunehmen". Ob der Anwalt von Peter Hummel Rechtsmittel einlegt, war am Mittwochnachmittag noch unklar.

© SZ vom 24.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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