Feldkirchen:Gasthaus ohne Lizenz

Feldkirchen: Boran Kuscu, der neue Pächter des Vereinsheims, darf nicht öffnen, weil der Sportgaststätte eine Genehmigung fehlt.

Boran Kuscu, der neue Pächter des Vereinsheims, darf nicht öffnen, weil der Sportgaststätte eine Genehmigung fehlt.

(Foto: Claus Schunk)

Dem Feldkirchner Vereinsheim am Sportplatz fehlt seit Jahren eine Genehmigung.

Von Anna-Maria Salmen, Feldkirchen

Nach langer Zeit des Leerstands hat die Feldkirchner Sportgaststätte seit gut einem Jahr einen neuen Wirt. Doch Gäste empfangen kann Boran Kuscu, der das Lokal übernommen und ihm den neuen Namen "Zum Königshof" gegeben hat, bis heute nicht. Immer wieder wurde die Eröffnung verschoben, unter anderem aufgrund von Problemen bei den Renovierungsarbeiten. Nun ist jüngst im Gemeinderat ein weiterer Grund für die Verzögerung bekannt geworden: Die Räumlichkeiten hatten bislang zwar eine Genehmigung als Vereinsheim, aber nicht als Gaststätte, wie Bürgermeister Andreas Janson (Unabhängige Wählervereinigung, UWV) auf Nachfrage eines Feldkirchners erläuterte. Die wechselnden Pächter, die in den vergangenen Jahren die Räumlichkeiten angemietet hatten, hätten somit "illegale Gaststätten" betrieben.

Wie konnte diese Tatsache über so lange Zeit unentdeckt bleiben? "Das war ein schleichender Prozess", sagt Rathaus-Geschäftsleiter Heinz-Josef Reiser. Der ursprüngliche Gedanke bei der erstmaligen Eröffnung in den Sechzigerjahren sei gewesen, lediglich den Mitgliedern des Vereins ein kleines Lokal anzubieten, in dem sie nach dem Sport etwas trinken und eine Kleinigkeit essen konnten - ein Vereinsheim eben. Die Genehmigung als solches sei zu diesem Zeitpunkt also vollkommen ausreichend gewesen. Als später jedoch andere Pächter eine Gaststätte in den Räumlichkeiten einrichteten, hätte man laut Reiser die Gegebenheiten nochmals prüfen und dabei feststellen müssen, dass eine Nutzungsänderung nötig ist. Das sei jedoch versäumt worden.

"Nachdem ja in den letzten Jahren immer wieder wechselnde Pächter in der Sportgaststätte waren, waren wir der Auffassung, dass alles vorhanden ist", erläutert Reiser. "Da sind wir einem Trugschluss aufgesessen." Als Kuscu das Lokal übernehmen sollte, habe die Gemeindeverwaltung die Pläne nochmals überprüft und dabei den Fehler festgestellt. Nun sei man jedenfalls bemüht, "die Sache so schnell wie möglich in ordentliche Bahnen zu lenken". Dafür müssen nach Aussage des Rathaus-Geschäftsleiters zwei Aspekte beachtet werden: Die Gemeindeverwaltung hat die baurechtliche Nutzungsänderung beim Landratsamt beantragt, parallel kümmert sich der Wirt um die Gaststättenerlaubnis.

Diese sei an die Räumlichkeiten geknüpft, nicht an den Koch als Person, erläutert Kuscu. Im Ort hatte es zuvor Gerüchte gegeben, er selbst besitze keine Lizenz und könne daher nicht öffnen. "Es liegt nicht an mir", sagt der Koch. "Eine Privatperson kann keine Genehmigung haben, sondern nur die Gaststätte. Das ist in der Gastronomie so üblich." Derzeit arbeitet der Wirt eigener Aussage nach an einer Betriebsbeschreibung, um die Genehmigung für das Restaurant zu erhalten. Weil die Räumlichkeiten rechtlich nie eine Gaststätte gewesen sind, benötigt das Landratsamt genaue Informationen darüber, was der Wirt in seinem Lokal plant.

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