Doping:Kronzeugenregelung kommt

Im Kampf gegen Doping gilt bald eine Kronzeugenregelung. Der Bundesrat billigte am Freitag eine entsprechende Änderung des Anti-Doping-Gesetzes. Diese sieht die Möglichkeit einer Strafmilderung oder einer Strafbefreiung für dopende Leistungssportler vor, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern. Grund für die Neuregelung: Die Ermittlungsbehörden kommen bislang über Sportler nur selten an Informationen, die einen Anfangsverdacht begründen. "Mit der Kronzeugenregelung können wir bei der Dopingbekämpfung noch schlagkräftiger und effektiver gegen die Schattenwelten im Leistungssport vorgehen", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Das Anti-Doping-Gesetz war vor fünfeinhalb Jahren in Kraft getreten. Es bedroht Dopingsünder mit bis zu drei Jahren Gefängnis und Hintermänner sogar mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

© SZ vom 26.06.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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