Flughafen München:Einreise aufgrund der Coronaregeln verweigert

Nachdem Bundespolizisten schon am Dienstagnachmittag zwölf Reisende aufgrund der Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung wieder zurück nach Russland schicken mussten, haben die Beamten am Mittwochmittag weiteren acht Fluggästen auf dem Flug aus Moskau die Einreise verweigern müssen. Sie mussten den Rückflug antreten, noch bevor sie richtig in München angekommen waren.

Auch sie hatten wie die Passagiere tags zuvor zwar gültige Pässe und, wo nötig, auch gültige Visa sowie die erforderlichen negativen PCR-Tests dabei. Allerdings hätten sie als Einreisende aus einem Virusvariantengebiet entweder zum Beispiel einen Wohnsitz in Deutschland oder einen dringenden Einreisegrund nachweisen müssen. Dies konnten sie jedoch laut Polizei nicht. Die Bundespolizisten am Flughafen prüfen als Amtshilfe für die gesundheitsrechtlich zuständigen Landesbehörden die Einhaltung der Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung. So kontrollierten die Bundesbeamten vor allem Passagiere, die aus Virusvarianten- und Hochinzidenzgebieten einreisen wollten, hinsichtlich der geltenden Regelungen. Dies taten sie auch wieder beim Mittagsflug aus Moskau im Terminal 1. Die meisten der Fluggäste konnten die Kontrollstelle allerdings anstandslos passieren.

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