Corona-Auflagen:Warum die Ludwigstraße nicht einfach eine Feiermeile werden kann

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Eine geplante Feiermeile kann nicht eingerichtet werden, spontane Fanpartys hingegen finden statt: Straßen können nur nach strenger Prüfung gesperrt werden - oder ganz spontan.

Von Heiner Effern

Die von der Rathaus-Koalition geplante Partymeile auf der Ludwigstraße scheiterte an einer Verwaltungs-Zwickmühle. Das Sperren von Straßen durchläuft nämlich ein genau festgelegtes Verfahren, das eine pandemiebedingte Feiernotlage nicht vorsieht.

Im Prinzip lässt sich das Problem in einen Satz packen: Ohne Veranstalter gibt es keine Straßensperre, mit Veranstalter gibt es keine Chance auf Genehmigung, wegen der hohen Zahl der erwarteten Besucher und des damit drohenden Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung des Freistaats. Da beiße sich die Katze leider in den Schwanz, war inoffiziell zu hören.

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:Ludwigstraße wird doch keine Feiermeile

Es sollte ein alternativer Treffpunkt für Jugendliche werden, um die Anwohner der strapazierten Party-Hotspots an Wochenenden zu entlasten: Doch noch bevor es losgeht, muss die Stadt das Vorhaben stoppen - aus rechtlichen und infektiologischen Gründen.

Von Heiner Effern

Aber mal abgesehen davon, ob Partys mit so vielen Menschen angesichts des Vormarschs der Delta-Variante nicht sowieso ein zu hohes Risiko darstellen, eine Frage stellen sich geplagte Anwohner und frustrierte junge Menschen schon: Warum dürfen Fußballfans einen wichtigen Sieg tanzend auf der Leopoldstraße feiern? So ganz ohne Veranstalter? Wo treibt sich diese fiese Katze da herum?

Spontane Feiern hebeln schlicht die Vorschriften durch die Macht des Faktischen aus. Die Straße oder der Platz werden nicht wegen einer Veranstaltung von der Stadt gesperrt, sondern von der Polizei aus Gründen der Sicherheit von Fußgängern oder Autofahrern. Das wird zum Beispiel nötig, wenn plötzlich sehr viele Menschen auf eine Fahrbahn strömen. Wie nach einem Fußballspiel. Oder wie auch anfangs in der Türkenstraße.

In den ersten Nächten wurde die von der Polizei nicht geräumt, sondern gesperrt. Solche Vorfälle bilden jedoch eine Ausnahme, auf die aber Behörden und Polizei vorbereitet sind. Für Fußballspiele mit Feierpotenzial liegt ein Konzept vor. Die Straßensperren fallen nicht vom Himmel, sie stehen bereits ums Eck.

Schlechte Laune im Rathaus

Für eine offizielle Veranstaltung dagegen kann prinzipiell jeder die Sperrung einer Straße oder eines Platzes beantragen, egal, ob für ein Open-Air-Kino, für einen Umzug zu Sankt Martin oder für ein Nachbarschafts-Straßenfest. Dafür muss man im Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferats (KVR) mindestens zwei Monate vor dem Termin einen Antrag und ein konkretes Konzept einreichen. Verantwortliche werden benannt, die im Zweifel den Kopf hinhalten müssen. Die Gebühren liegen zwischen 20 und 2301 Euro, je nach Art und Größe der Veranstaltung.

Das KVR und das Mobilitätsreferat klopfen dann den Antrag auf die Punkte Sicherheit, Brandschutz und die verkehrsrechtliche Möglichkeit einer Straßensperrung ab. Dazu prüft derzeit in der Pandemie das Gesundheitsreferat, ob die Hygienevorschriften die beantragte Veranstaltung zulassen.

Im besten Fall erfolgt dann eine Genehmigung. Im Fall der Partymeile auf der Ludwigstraße legte die Verwaltung auf Wunsch der Koalition quasi eine Turbo-Prüfung hin. So hatte es der Stadtrat auch beantragt. Diese fiel jedoch anders aus als die SPD und die Grünen sowie auch Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nach einem schon erfolgten ersten Vorfühlen bei den Referaten erwartet hatten. Das sorgte im Rathaus für schlechte Laune.

Was es letztlich für die Party-Hotspots bedeutet, werden die nächsten warmen Sommernächte zeigen.

© SZ vom 07.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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