Kanzlerkandidatin der Grünen:Viele Doktoranden scheitern. Na und?

Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg

Landesvorsitzende und Doktorandin: Annalena Baerbock auf dem Landesparteitag der brandenburgischen Grünen in Brandenburg an der Havel im November 2012.

(Foto: Nestor Bachmann/Picture Alliance / dpa)

Annalena Baerbock hat ein Promotionsstipendium bekommen, aber nie eine Dissertation vorgelegt. Wer daraus einen Vorwurf formuliert, hat schlicht keine Ahnung, wie Wissenschaft funktioniert.

Kommentar von Ronen Steinke

Natürlich kann man der grünen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock vorwerfen, sie habe ein Promotionsstipendium der Heinrich-Böll-Stiftung verplempert, ohne eine Dissertation vorzulegen. So, wie es der "Plagiatsjäger" Stefan Weber jetzt tut. Voraussetzung dafür ist bloß, dass man keine Ahnung, mindestens aber keinen Respekt davor hat, wie Wissenschaft und Wissenschaftsförderung funktionieren.

Es gibt Gründe, warum ein Promotionsvorhaben scheitern kann. Es ist keine Schande. Bei Annalena Baerbock war die Zeit zwischen April 2009 und Dezember 2012, in der sie an einer Studie zu "Naturkatastrophen und humanitärer Hilfe im Völkerrecht" an der Freien Universität Berlin arbeitete, zugleich die Zeit, in der sie zum ersten Mal Mutter wurde. Kurz darauf ist sie zum ersten Mal in den Bundestag gewählt worden.

Bei anderen Promovierenden ist es zum Beispiel so, dass sie sich an ihrem Thema verhoben haben. Oder dass andere Forscherinnen oder Forscher sie überraschend überholen, ihnen gewissermaßen das Thema wegnehmen. Das, woran sie zwei oder drei Jahre lang gearbeitet haben, sieht dann plötzlich alt aus. Das kommt vor.

Die Stiftungen kontrollieren, wie die Arbeit vorangeht

Es gibt viele ehrenhafte Gründe, warum die Fortführung einer Doktorarbeit irgendwann keinen Sinn mehr ergibt. Und es ist ehrenhaft, wenn man dann aufgibt. Unehrenhaft ist es nur, wenn man erkennt, dass man es nicht sinnvoll aus eigener Kraft zu Ende bringen kann, und trotzdem weitermacht - mogelnd. Da fallen einem aus dem politischen Raum ein paar Beispiele ein. Annalena Baerbock scheint da eher das löbliche Gegenbeispiel zu sein.

Das Geld ist auch nicht üppig. Baerbock hat als Promotionsstipendiatin 39 Monate lang den Standardsatz von damals 1050 Euro für die Lebenshaltungskosten bekommen (gespeist "aus Bundesmitteln", wie der Tagesspiegel jetzt, warum auch immer, vorwurfsvoll schreibt). Standard ist auch, dass sie halbjährlich nachweisen musste, wie es vorangeht. Standard ist auch, dass auf Promovierende mit Kind besonders Rücksicht genommen wird.

Da gibt es Richtlinien, die bei allen politischen Stiftungen gleichermaßen gelten, egal ob sie den Grünen nahestehen oder der CSU. Und zu diesen Regeln gehört auch, dass von Promovierenden nicht erwartet und schon gar nicht verlangt wird, ihr "gesellschaftspolitisches Engagement" während dieser Zeit einzustellen. Im Gegenteil, sie sollen es fortführen.

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