Strafprozess in Nürnberg:Vergiftete Zimtschnecke für Ehefrau - mehr als sechs Jahre Haft

Prozess um versuchten Giftmord

Der Angeklagte im Strafjustizzentrum des Landgerichts Nürnberg-Fürth.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Verzweiflungstat oder heimtückischer Mordversuch? Das Landgericht Nürnberg einen 39-jährigen Mann verurteilt - für einen Anschlag auf Frau und Schwiegermutter.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Es ist alles andere als üblich, dass Opfer vor Gericht gefragt werden, welche Strafe für den Angeklagten sie für angemessen halten. Natürlich weiß das auch Markus Bader, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg. Für die Strafzumessung sind er und seine Kollegen zuständig, keiner sonst. Trotzdem hat Bader das im sogenannten Zimtschnecken-Prozess einfach mal wissen wollen: Was bitte die Ehefrau jenes Mannes, der ihr da eine mit Betäubungsmittel präparierte Zimtschnecke kredenzte und sie damit fast umgebracht hätte, für angemessen hielte für diese Tat. Die Angesprochene wirkte nicht konsterniert, nicht mal erstaunt über die Frage. Darüber habe sie sich lange Gedanken gemacht, sagt sie. Und nein, ein Resultat habe sie leider nicht: "Ich weiß es nicht."

Dass man nicht in der Haut von Strafrichtern stecken mag, ist eine Floskel. Für den Fall "Zimtschnecke" aber trifft das noch mehr zu als sonst. Das erschließt sich schon, wenn man die beiden Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehört hat. Beide halten keine Fensterreden, beide argumentieren sachlich und in sich schlüssig - und kommen dann zu Zumessungen, die auf der einen Seite eine sehr lange Haft zur Folge hätten. Andererseits die Freiheit, wenn auch zunächst die einer Entzugsanstalt. Auch das ist selten.

Was unstrittig ist in dem Prozess: Da hat ein 39 Jahre alter IT-Spezialist aus Erlangen seine Frau geliebt und mit ihr ein Kind gezeugt. Sein Sohn ist das Größte für ihn, die Beziehung beiderseits eng, ein klassischer Papa-Sohn. Dann gibt's Knatsch mit der Kindsmutter, sie will sich scheiden lassen, man streitet ums Umgangsrecht. Der 39-Jährige darf seinen Sohn nur am Wochenende sehen, alle 14 Tage auch mittwochs. Viel zu wenig ist ihm das, er will das geändert wissen. Vor allem das Abgeben des Kindes am Donnerstag, sozusagen dem Brückentag, schlägt ihm aufs Gemüt, er will den Sohn auch mal ein paar Tage am Stück haben. Die Mutter lehnt das ab.

Unstrittig ist auch, dass der 39-Jährige im November 2020 Zimtschnecken zubereitet hat. Backwerk also, für das er innerfamiliär berühmt war, zu Geburtstagen buk er die immer. Unstrittig ist ebenfalls, dass er die ersten Schnecken vom Blech seinen Neffen kredenzt hat, als er sie zum Bahnhof brachte; und dann noch zwei weitere Schnecken vom selben Blech mit einem Betäubungsmittel versetzte. Mit einem Pulver aus den Niederlanden, in Deutschland nicht zugelassen. Er hatte das Mittel auch selbst schon genutzt, wenn er nicht schlafen konnte.

Unstrittig ist ebenso, dass seine Frau aufgrund des Pulvers mit Lähmungen und Sprachverlust in eine Klinik eingeliefert wurde. Und die Schwiegermutter des 39-Jährigen, die die Wohnung ihrer Tochter nach deren Klinikeinlieferung aufräumen wollte, noch die Reste der angegessenen Zimtschnecke verzehrt hat. Und an den Folgen dann beinahe gestorben wäre.

Das Mittel sei "weit, weit, weit" überdosiert gewesen

Von da an gehen die Deutungen weit auseinander. Fraglos, sagt der Verteidiger, habe der 39-Jährige den "Fehler seines Lebens" begangen. Nur habe er nicht wissen können, dass eine hohe Dosis des Mittels sogar tödlich sein könne. Die Tat habe "wenig Sinn" ergeben, natürlich. Aber der 39-Jährige habe eben gehofft, seine Frau wäre, wenn sie mittwochs Schnecke samt Mittel einnimmt, am Donnerstag noch so malad, dass sie den Sohn nicht mehr betreuen könne. Die Schwiegermutter? Nie im Leben habe der 39-Jährige darauf kommen können, dass diese beim Aufräumen Reste einer Schnecke verzehren könnte. Aufgrund der Untersuchungshaft - acht Monate - sei der Angeklagte nun unverzüglich in die Drogentherapie zu entlassen.

Der Staatsanwalt fordert dagegen neun Jahre Haft. Das Mittel sei "weit, weit, weit" überdosiert gewesen, die "20-fache Tageshöchstdosis", eine Lebensgefahr daher klar ersichtlich. Es sei dem Angeklagten daher nicht abzunehmen, dass er lediglich einen längeren Schlaf seiner Frau gewünscht habe - vielmehr einen "für immer". Im Fall der Schwiegermutter dagegen sieht der Staatsanwalt nun, im Gegensatz zur Anklage, keinen Tötungsvorsatz mehr. Aber fahrlässige Körperverletzung.

Richter Bader hält alle Argumente der Staatsanwaltschaft für "stringent und nachvollziehbar". Unter anderem wegen versuchten Mordes muss der Angeklagte für sechs Jahre und drei Monate in Haft. Hätten nicht beide Frauen ein Teil, sondern eine die gesamte Schnecke gegessen, so "säße heute nur noch eine von beiden hier", ist sich Bader sicher. Diese sei schlicht "ein vergiftetes, süßes Teil" gewesen, übergeben mit bedingtem Vorsatz und aus Heimtücke. Dabei müsse der Angeklagte noch "gottfroh" sein, dass nicht sein Sohn von der Schnecke gegessen habe. Der "hätte das nicht überlebt", sagt der Richter. Beim Urteil schlägt der 39-Jährige die Hände vors Gesicht, ringt offenbar um Fassung. Sollte es rechtskräftig werden, dann wird er seinen Sohn in Freiheit lange nicht mehr sehen können.

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