Vor Gericht:Mehr als 13 Jahre Haft nach Anschlägen von Waldkraiburg gefordert

Terrorprozess um Anschläge von Waldkraiburg

Der wegen versuchten Mordes in 31 Fällen, schwerer Brandstiftung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagte Mann (r) bei Prozessbeginn im Gerichtssaal.

(Foto: dpa)

Bei seiner Festnahme hatte er Rohrbomben und kiloweise Sprengstoff dabei: Der Prozess gegen den Mann, der in Waldkraiburg türkische Einrichtungen und Moscheen attackieren wollte, steht vor dem Abschluss.

Nach den Anschlägen auf türkische Läden im oberbayerischen Waldkraiburg im Jahr 2020 fordert die Bundesanwaltschaft dreizehneinhalb Jahre Haft für den mutmaßlichen Täter. Der Angeklagte soll aus Sicht der Anklagebehörde aber wegen seiner Schizophrenie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Die Vertreterin des Generalbundesanwalts forderte am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München die Verurteilung unter anderem wegen versuchten Mordes in 31 Fällen, schwerer Brandstiftung, Sachbeschädigung, unerlaubten Waffenbesitzes und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Der Mann, der sich selbst als Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bezeichnete, hatte die Taten weitgehend eingeräumt, allerdings entsprechende Planungen bestritten und von einer Spontantat gesprochen. Diese Argumentation bezeichnete die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer allerdings als Schutzbehauptung.

Die Festnahme des Mannes am 8. Mai 2020 könnte weitere Taten verhindert haben. Als die Polizei zugriff, hatte er Rohrbomben und kiloweise Sprengstoff dabei, die er vorher lange in seinem Auto in einer Tiefgarage in Garching an der Alz gelagert hatte. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, noch ganz andere Taten geplant zu haben: Anschläge auf mehrere Moscheen des Islamverbandes Ditib, auf das türkische Generalkonsulat in München und die Ditib-Zentralmoschee in Köln.

Das Gericht hatte bereits zu Beginn des Prozesses Anfang März darauf hingewiesen, dass eine mögliche psychische Erkrankung des jungen Mannes und die Unterbringung in einer Klinik im Raum stehe. Das Urteil in dem Verfahren könnte am Freitag kommender Woche (23. Juli) fallen.

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