Ablehnung im Allershausener Gemeinderat:Keine Ferienwohnung im Doppelhaus

Die geplante Nutzung einer Doppelhaushälfte am Finkenweg als Ferienhaus lehnen die Allershausener Gemeinderäte nach wie vor ab. Bereits im April hatten sie dem Vorhaben eine Absage erteilt. Als Gründe waren mögliche Bezugsfälle und die Wohnungsnot in Allershausen angeführt worden. Das Landratsamt teilte daraufhin mit, dass das Gremium diesen Beschluss noch einmal überdenken sollte. In allgemeinen Wohngebieten, als solches ist das Kohlstattfeld II ausgewiesen, könnten Beherbergungsbetriebe ausnahmsweise zugelassen werden.

Die Gemeinderäte blieben jedoch bei ihrer Beurteilung. Eine Entscheidung über den Antrag auf Umnutzung stellten sie in ihrer jüngsten Sitzung zwar zurück. Mit einer Überarbeitung des Bebauungsplans wollen sie Ferienwohnungen in dem Gebiet jedoch für grundsätzlich nicht zulässig erklären, ebenso Tankstellen, für die bisher ebenfalls eine Ausnahme möglich gewesen wäre. Mit dem Erlass einer Veränderungssperre soll verhindert werden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Mit einer Nutzung als Ferienwohnung gingen Effekte einher, die städtebaulich nicht erwünscht seien, heißt es in den Unterlagen zur Sitzung. In Allershausen bestehe ein "erhöhter, kaum zu befriedigender Bedarf" an Wohnungen, deshalb sei der Erhalt von dauergenutztem Wohnraum besonders wichtig. Darüber hinaus stünden Ferienwohnungen beziehungsweise Ferienhäuser erfahrungsgemäß teilweise leer. "Rollladensiedlungen" aber gelte es zu verhindern. Dieser Argumentation schloss sich das Gremium an.

© SZ vom 20.07.2021 / psc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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