Fremde Früchte:Ernten erlaubt?

Lesezeit: 3 min

Manche Kommunen laden ihre Bürger und Bürgerinnen zur Obsternte ein. (Foto: Toni Heigl/Toni Heigl)

Obst, Beeren und Blumen: Was auf städtischen Wiesen und Anlagen wächst, würde man am liebsten pflücken. Aber darf man das auch?

Von Marianne Körber

Es ist verlockend: Mitten in der Stadt stehen Obstbäume, Sträucher tragen Beeren, in Parks blühen Blumen. Ein bisschen davon würde man jetzt gern mitnehmen, aber darf man das? Und ist das, was da auf öffentlichen Flächen wächst, auch gesund? Einige Fragen und Antworten.

Wo darf man ernten?

Überall, wenn es sich um öffentliche Flächen handelt. Dazu gehören unter anderem Grünflächen, Grünstreifen, Böschungen, Gehwege und Straßen. Sie sind im Gegensatz zu privaten Flächen für jedermann zugänglich und werden von Kommunen betrieben. Wer sich unsicher ist, wem die Flächen gehören, sollte bei den für Grünflächen zuständigen Ämtern nachfragen.

Wie viel darf man pflücken?

So viel, wie es für den privaten Gebrauch üblich ist, also kleine Mengen. Bei Blumen beispielsweise so viel, "wie man in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kann", erläutert der Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Man sollte bei aller Begeisterung über die Gratisernte auch daran denken, dass beispielsweise Beerensträucher für Tiere eine gute Nahrungsquelle im Winter sind.

Und was genau darf mitgenommen werden?

Das ist im Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39/III geregelt, in der sogenannten Handstrauß­regelung: wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen. Die Betonung liegt dabei auf "wild" - Blumen in öffentlichen Parkanlagen dürfen nicht gepflückt werden, diese Bepflanzung gehört der Stadt oder der Gemeinde. Die Handstrauß­regelung gilt zudem nicht für Pflanzen, die dem besonderen Artenschutz unterliegen. Und dazu gehören eine ganze Menge; laut Naturschutzbund Deutschland unter anderem Eisenhut, Arnika, die meisten Farne, alle Nelken und Enziane, Blaustern, Schachblumen, Schwertlilien und Küchenschellen sowie sämtliche wild wachsenden Orchideen, Krokusse, Tulpen und Narzissen. Auch viele Pilze sind laut Nabu geschützt.

Was halten die Kommunen vom Pflücken?

"In vielen Kommunen ist das Ernten auf städtischen Flächen ausdrücklich erwünscht", berichtet das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). In der Stadt Troisdorf in Nordrhein-Westfalen beispielsweise gibt es schon seit vielen Jahren große Obstbaumwiesen, die von Bürgern abgeerntet werden dürfen, ebenso wie die in vielen öffentlichen Anlagen wachsenden Brombeeren. "Seit einiger Zeit werden gezielt auch in öffentlichen Grünanlagen oder städtischen Biotopen heimische, standortgerechte und alte Obstbaumsorten und Beerensträucher gepflanzt", heißt es bei der Stadt. Sie bittet aber um eine Ernte in "schonender Form" - die Bäume dürfen nicht beklettert werden, und eine Haftung übernimmt die Stadt nicht. Als Vorreiter gilt hierzulande aber die Stadt Andernach in Rheinland-Pfalz, die mit ihrem Konzept der "Essbaren Stadt" 2009 bundesweit für Aufsehen sorgte. Sie war wohl die erste deutsche Kommune, die auf öffentlichen Grünflächen Obst, Gemüse und Kräuter zum kostenlosen Pflücken anpflanzte.

Grünes Andernach: Hier darf sich die Stadtbevölkerung bedienen. (Foto: Bund deutscher Baumschulen (BdB)/obs)

Was haben die Gemeinden davon?

Laut BZfE erfreuen solche Ernte-Aktionen nicht nur die Bewohner, sondern sind auch eine gute Marketingmaßnahme. Das Hasetal, ein Erholungsgebiet in Niedersachsen, beispielsweise pflanzte ebenfalls schon vor vielen Jahren entlang des 200 Kilometer langen Radfernweges "Hase-Ems-Tour" Tausende Obstbäume und stellte sie Anwohnern und Touristen zur freien Verfügung. Die "erste Mundraub-Region Deutschlands" erhielt dafür 2014 sogar den 1. Preis des Deutschen Tourismusverbandes.

Was ist Mundraub?

Die Älteren kennen den Begriff wohl noch, er wurde zum Beispiel in Nachkriegszeiten verwendet, wenn Menschen Lebensmittel stahlen und aus Hunger gleich verzehrten. Solches Handeln war damals und ist auch heute noch verboten, auch wenn der Diebstahl aus Not von manchen geduldet oder gebilligt wurde, etwa von kirchlicher Seite. Das Delikt Mundraub wurde 1975 abgeschafft und fällt jetzt unter die strengeren Diebstahl-Regeln des Strafgesetzbuches ( § 242 StGB). Die Strafandrohung ist jetzt saftig: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wer aber Früchte auf öffentlichen Flächen erntet, hat nichts zu befürchten.

Und das Obst vom Nachbarn?

Was beim Nachbarn wächst, gehört auch dem Nachbarn - auch, wenn die Äste mit den herrlichen Äpfeln oder Birnen über das Grundstück hinausragen. Fällt das Obst der Nachbarn in den eigenen Garten, darf man zugreifen. Zweige schütteln, um den Vorgang ein bisschen zu beschleunigen, ist aber nicht erlaubt.

Ist die Ernte biologisch?

Was wild auf öffentlichen Plätzen wächst, muss nicht unbedingt gesund sein. Das Bundeszentrum für Ernährung empfiehlt, beim Ernten von wilden Früchten erst ab einer Höhe zu pflücken, die Hunde beim Gassigehen nicht mehr erreichen könnten. Bei niedriger wachsenden Pflanzen seien Fundorte ideal, bei denen eine Verunreinigung unwahrscheinlich sei, zum Beispiel umzäunte Kinderspielplätze. Aber auch in Parks, abseits der Wege, auf Friedhöfen und eigenen Hinterhöfen könnten Früchte und Kräuter meist bedenkenlos gesammelt werden. Und zum Thema Schwermetalle merkt das BZfE an, dass sie sich in der gesamten Umwelt befänden. Studien zufolge sei aber die beispielsweise die Belastung mit Blei und Cadmium in Stadtobst mit der von Obst aus dem Supermarkt "überwiegend vergleichbar". Dabei sei bodennahes Obst wie Beeren stärker belastet als Baumobst und Nüsse. Auch an stark befahrenen Straßen sei die Schadstoffbelastung höher.

Mehr Informationen zum Sammeln

https://mundraub.org/ sieht sich als "größte deutschsprachige Plattform für die Entdeckung und Nutzung essbarer Landschaften". Sie listet auf einer Karte Plätze auf, auf denen geerntet werden darf, man kann Fundorte selbst anlegen, kommentieren und erhält auch sonst viele Informationen rund ums Obst, rund um Beeren und Nüsse.

Die "Essbare Stadt" ( https://essbare-stadt.de/wp/), als gemeinnütziger Verein in Kassel gegründet, setzt sich für die Nutzung des urbanen Raums zum Anbau von Lebensmitteln ein.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ-Kolumne "Bester Dinge"
:Äpfel für alle!

In Chieming am Chiemsee laden Schilder dazu ein, sich an gemeindeeigenen Obstbäumen zu bedienen - und nicht nur dort.

Von Oliver Das Gupta

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: