Baden-Württemberg:Regierung steigt Bürgern aufs Dach

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Solaranlagen auf Wohnhäusern im Landkreis Heilbronn. (Foto: Uli Deck/dpa)

Die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart hat sich ehrgeizige Ziele für den Klimaschutz gesetzt. Um sie zu erreichen, schreibt sie Hausbesitzern Solaranlagen vor.

Von Claudia Henzler, Stuttgart

Baden-Württemberg will beim Klimaschutz Tempo machen. An diesem Donnerstag berät der Landtag über einen Gesetzentwurf, mit dem die grün-schwarze Koalition ihre bisherigen Klimaziele deutlich verschärfen und den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen will. Wichtigster Baustein ist eine Photovoltaik-Pflicht, die zunächst für alle Neubauten und später auch für ältere Gebäude gelten soll, deren Dach saniert wird. "Wir wollen Maßstäbe setzen", sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) über das Gesetz. Was steht drin und wie wegweisend ist es wirklich? Ein Überblick.

Das sind die Ziele

Bisher hatte die Landesregierung geplant, den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2050 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Nun wird bis 2040 "Netto-Treibhausgasneutralität" angestrebt, fünf Jahre früher als im Bund. Das Zwischenziel sind mindestens minus 65 Prozent bis 2030. Der Begriff "Netto-Treibhausgasneutralität" bedeutet, dass Maßnahmen zum Abbau klimaschädlicher Gase mitgerechnet werden. Im Gesetzentwurf wird jedoch betont, dass die Ziele "vorrangig und zu den allergrößten Teilen durch die Reduzierung von Treibhausgasen erreicht werden müssen".

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So steht Baden-Württemberg da

Lange sah es so aus, als würde die Landesregierung ihr Zwischenziel für 2020 verfehlen: Es sollten 25 Prozent weniger Treibhausgase ausgestoßen werden als 1990. Nun hat sie dies doch geschafft - weil in der Corona-Pandemie weniger Energie verbraucht wurde. Die größten Emissionsquellen im Land sind fossile Brennstoffe für Strom- und Wärmeproduktion sowie der Verkehr. In einem ersten Schritt soll nun der Ausbau erneuerbarer Energien angeschoben werden. Bundesweit wird fast die Hälfte des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt, in Baden-Württemberg nur 30 Prozent.

Photovoltaik-Pflicht

Die Landesregierung hat schon im vergangenen Jahr beschlossen, dass Großparkplätze und Nicht-Wohngebäude - also etwa Schulen, Supermärkte und Fabrikhallen - vom Jahr 2022 an mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden müssen. Zu mehr war die CDU damals nicht bereit. Nun hat die Landtagsfraktion sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Pflicht auf alle neuen Gebäude zu erweitern. Sie soll von Mai 2022 an gelten.

Von Anfang 2023 an müssen auch ältere Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden, sobald das Dach grundlegend saniert wird. Erwünscht sind Module zur Stromerzeugung. Solarthermie ist aber möglich. Ob die Anlagen auf dem Dach, an der Fassade oder auf dem Grundstück untergebracht werden, ist freigestellt. Details, etwa zur Mindestgröße oder zu Ausnahmen, sind noch nicht bekannt.

Laut Umweltministerium bedeutet das für ein Einfamilienhaus Kosten von etwa 10 000 Euro, die sich nach einigen Jahren amortisieren. Hausbesitzer müssen nicht selbst bauen, sie können ihr Dach Investoren zur Verfügung stellen. Die Resonanz ist zumindest nicht überwiegend negativ. In einer aktuellen Umfrage befürworten 47 Prozent die Solarpflicht, 37 halten sie für falsch, 16 Prozent sind unentschieden.

Baden-Württemberg schlägt damit keinen Sonderweg ein. Auch Hamburg und Berlin haben eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen beschlossen. Dort lässt man den Bauherren allerdings mehr Zeit, nämlich bis mindestens Anfang 2023. Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereiten eine Pflicht für Gewerbeimmobilien vor. In Bayern, wo sich CSU und Freie Wähler bisher nicht einigen konnten, forderte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch den Bund auf, eine Solarpflicht einzuführen.

Platz für erneuerbare Energien

Mehr Schwung bei der Energiewende erhoffen sich Grüne und CDU auch von der Vorschrift, mindestens zwei Prozent der Landesfläche für Windräder und Photovoltaik zu reservieren. Dies wird ein "Grundsatz der Raumordnung" werden. Damit bekommen die Kommunen in den zwölf Planungsregionen des Landes den Auftrag, sich Gedanken zu machen, wo die Anlagen stehen könnten. Wenn diese Flächen als sogenannte Vorranggebiete ausgewiesen sind, verkürzen sich die einzelnen Genehmigungsverfahren. Die Landesregierung hofft auf einen Investitionsboom, wenn erst einmal definiert ist, wo Windräder mit Priorität gebaut werden können.

Laut Gerd Hager, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände, könnte das Gesetz recht schnell Wirkung zeigen. "Ich gehe davon aus, dass die Regionalverbände unmittelbar an die Umsetzung gehen", sagt er. Mancherorts liefen schon Vorbereitungen, denn die rechtssichere Planung sei aufwendig und werde mindestens zwei bis drei Jahre dauern.

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Anders als in Hessen, wo knapp zwei Prozent des Landes zu Vorrangflächen für Windräder erklärt wurden, können die Regionalverbände in Baden-Württemberg entscheiden, ob sie eher auf Freiflächen-Photovoltaik oder auf Windkraft setzen. Fraglich bleibt deshalb, ob das ehrgeizige Ziel von 1000 neuen Windrädern, davon 500 im Staatswald, erreicht werden kann. Momentan stehen in Baden-Württemberg nur 779 Windräder. Beim Spitzenreiter Niedersachsen sind es 6352.

Landesverwaltung als Vorreiter

Bisher wollte die Landesverwaltung ihre Immobilien bis 2040 "weitgehend klimaneutral" machen. Nun soll das schon 2030 gelten. Man will die Sanierungen beschleunigen. Doch wahrscheinlich kann das Ziel nur mit Geld für "Kompensationsmaßnahmen" erreicht werden. Bisher kamen dafür auch Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern infrage. Laut Umweltministerium ist das künftig keine Option mehr.

Reicht das?

Grüne und CDU sagen selbst, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur ein erster Schritt sein soll. Weitere Projekte sind im Koalitionsvertrag vereinbart, etwa in der Landwirtschaft oder für die Mobilitätswende. Schon Ende 2021 könnte eine weitere Novelle des Klimaschutzgesetzes folgen.

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