Kleinparteien:Nur die DKP hat Erfolg

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von 19 Kleinparteien gegen die Nichtzulassung zur Bundestagswahl zurückgewiesen. Erfolg hatte lediglich die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Anfang Juli hatte der Bundeswahlausschuss entschieden, welche Vereinigungen antreten dürfen und welche nicht. Dagegen gingen 20 Vereinigungen wie die Anarchistische Pogo-Partei, Jesuspartei, "Losfraktion" "Undeutsche Partei", aber auch die Republikaner vor. Die meisten Beschwerden waren aus formalen Gründen unzulässig. Nur die DKP darf nun auch antreten, weil der Zweite Senat davon ausgeht, dass die Partei "in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung" mitzuwirken.

© SZ vom 28.07.2021 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: