Verletzung von Dienstgeheimnissen:Bambergs OB Starke akzeptiert nun doch Strafbefehl

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Ein Gerichtstermin wäre "für alle belastend" gewesen, so Andreas Starke. Ein weiteres Verfahren gegen ihn wird sich allerdings noch lange hinziehen.

Von Olaf Przybilla, Bamberg

Zwei Verfahren waren es zuletzt, die Andreas Starke (SPD) sein Leben als Bamberger Oberbürgermeister zu einer Gratwanderung zwischen juristischer Selbstverteidigung und Regierungsauftrag haben werden lassen. Das eine Verfahren - es geht um den Verdacht der Untreue und eine damit verbundene Rathausrazzia - wird sich noch lange hinziehen, wohl erst am Jahresende will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt. Das andere Verfahren ist nun abgeschlossen. Wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen hatte das Amtsgericht Bamberg vor sieben Monaten einen Strafbefehl gegen Starke erlassen, der OB hatte Einspruch dagegen eingelegt. Diesen aber hat er nun zurückgezogen. Es bleibt also bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Nun also doch? Im SZ-Gespräch spricht Starke, 64, von einer Situation, die ihn "menschlich ziemlich getroffen" und an die "Grenze der Leistungsfähigkeit" gebracht habe in den vergangenen Monaten. Ein öffentlicher Gerichtstermin - der Prozess war für Mitte August anberaumt - wäre "für alle belastend" gewesen. Nicht nur für ihn, sondern auch für die betroffenen Rathausmitarbeiter. Auch schade ein öffentlicher Strafprozess "dem Image der Stadt".

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Dem dürften in Bamberg wenige widersprechen, befindet sich die Stadt doch im Dauerkrisenmodus, seit Dutzende Ermittler die Räume des Rathauses durchkämmt haben. Weitere juristische Scharmützel will der OB da nun offenbar weder der Stadt noch seiner Partei zumuten. Zumal Starke bereits im Januar in dem nun beendeten Verfahren Fehler eingeräumt und sich dafür entschuldigt hatte. "Bewusst" aber wollte er nicht gegen das Meldegesetz verstoßen haben.

Bambergs SPD hatte im Kommunalwahlkampf 2020 wahlberechtigte EU-Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft in deren Muttersprache angeschrieben - nachdem die zuständige Meldebehörde auf Anfrage angefragte Daten übermittelt hatte. Und zwar unter Angabe der Staatsbürgerschaft. Das war nicht korrekt. Zwar dürfen Adressdaten für Wahlwerbung grundsätzlich herausgegeben werden. Das Merkmal "Staatsbürgerschaft" aber dürfen Verwaltung nicht angeben. Dies als Dienstherr der Stadtverwaltung "übersehen" zu haben, hatte Starke eingeräumt, eine juristische Bestrafung jedoch abgelehnt. Nun, wenige Wochen vor Prozessbeginn, ist offenbar der Druck zu groß geworden.

Ein Befreiungsschlag? Starke räumt im SZ-Gespräch ein, dass im Zuge der Rathausrazzia im Mai auch sein privates Anwesen im Fokus der Ermittler gestanden ist. Neben anderen gilt auch er in diesem zweiten Verfahren als Beschuldigter. Im Kern geht es bei den Ermittlungen um die Frage, ob die von der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandeten Überstundenpauschalen an Rathausmitarbeiter auch strafrechtlich zu ahnden sind. Ein Präjudiz für mögliche Untreue ist so eine Beanstandung nicht, das ist klar.

Gäbe es ein Szenario, in dem er als OB an Rücktritt denken muss? Da gibt sich Starke kämpferisch. "Das kommt nicht in Betracht, ganz kategorisch", sagt er. Es gebe gerade viel zu tun in Bamberg, die Konversion etwa, auch der ICE-Bahnausbau. Dem werde er sich nun "mit Tatkraft, Freude, Engagement" widmen.

Starkes Partei jedenfalls atmet einstweilen auf. "Absolut richtige Entscheidung, jetzt ist erst mal der Druck raus", sagt Jonas Merzbacher, Vize-Chef der Oberfranken-SPD.

© SZ vom 28.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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