Verwaltungsgericht Würzburg:Kinder dürfen ohne Maske auf Indoor-Spielplatz

Ein Indoor-Spielplatz im Landkreis Schweinfurt darf nach einer Gerichtsentscheidung Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren auch ohne Maske zulassen. Außerhalb der Gastronomie, der Toiletten und des Parkplatzes besteht keine Maskenpflicht für Sechs- bis 14-Jährige, wie das Verwaltungsgericht Würzburg am Dienstag vorläufig feststellte. Kinder unter sechs Jahren mussten ohnehin keine Maske tragen. Der Beschluss sei sofort wirksam, sagte ein Gerichtssprecher. Gegen die Entscheidung kann das Landratsamt Schweinfurt innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Dann ginge der Fall zur nächsten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Die Betreiber hatten sich gegen die Auflagen des Landratsamts - das sich auf die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung berief - gewehrt, die eine Maskenpflicht für die Altersgruppe vorsahen. Das Gericht entschied, dass in der Verordnung nur eine Maskenpflicht für "Fahrgäste" angeordnet sei, der Indoor-Spielplatz aber keine Fahrgeschäfte habe. Eine Anwendung auf alle Personen in geschlossenen Räumen komme nicht in Betracht.

Die Betreiber hatten begründet, es sei lebensfremd, dass Kinder etwa auf dem Trampolin Maske tragen müssten. Die Maskenpflicht verstoße gegen den Gleichheitssatz: Sie greife nicht für Fitness-Studios und andere Sportstätten, die vergleichbare Bewegungsangebote machten.

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