Steuerskandal:Was hinter der Verhaftung von Mr. Cum-Ex steckt

Steuerskandal: Der frühere Steueranwalt Hanno Berger ist einer der prominentesten Akteure in der Cum-Ex-Affäre.

Der frühere Steueranwalt Hanno Berger ist einer der prominentesten Akteure in der Cum-Ex-Affäre.

(Foto: privat)

Der Steueranwalt Hanno Berger kämpft in einem Schweizer Gefängnis gegen seine Auslieferung. Vergeblich, glauben die deutschen Ermittler - denn die Vorwürfe sind offenbar erdrückend.

Von Jan Diesteldorf, Klaus Ott und Jörg Schmitt, Frankfurt

Abgesehen von Jan Marsalek, dem untergetauchten Wirecard-Vorstand, haben deutsche Ermittler in den vergangenen Jahren keinen mutmaßlichen Wirtschaftskriminellen mehr gejagt als ihn: Hanno Berger, 70. Früher einmal Steueranwalt in Frankfurt, gilt er heute als einer der Hauptdrahtzieher im Cum-Ex-Steuerskandal. Jenem Skandal, der die deutschen Steuerzahler geschätzte zehn Milliarden Euro gekostet haben könnte. Doch im Gegensatz zu Marsalek, bei dem es noch immer keine heiße Spur gibt, sind die Strafverfolger an Berger inzwischen ganz nah dran. Er sitzt seit einigen Wochen in der Schweiz in Auslieferungshaft. Und da komme er nun auch nicht mehr heraus - glauben zumindest deutsche Ermittler.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sind die Vorwürfe aus den beiden vorliegenden Haftbefehlen des Landgerichts Wiesbaden und des Landgerichts Bonn vom Oktober und November 2020 gegen "Mr. Cum-Ex" offenbar so erdrückend, dass sie selbst die Schweizer Behörden überzeugt haben. Sie steckten ihn ins Gefängnis - damit er nicht wieder wegläuft, wie er das vor knapp neun Jahren nach einer Razzia bei ihm zu Hause in Frankfurt getan hatte.

Berger soll zusammen mit zahlreichen Kumpanen nicht nur den Fiskus getäuscht und Steuern in Höhe von insgesamt 392 Millionen Euro hinterzogen haben, genauer: 391 893 343 Euro und 96 Cent. Er soll auch vermögende Investoren hintergangen haben, deren Kapital für die Cum-Ex-Deals benötigt wurde. Die Kölner Ermittler werfen ihm vor, er habe den Geldgebern verschwiegen, dass die Rendite aus unrechtmäßig erstatteten Steuern bestanden habe. Das Risiko eines Totalverlustes soll Berger laut NRW-Haftbefehl den Investoren ebenso verheimlicht haben wie den größten Profiteur der Deals: ihn selbst. Mehr als 27 Millionen Euro habe er allein in den Kölner Fällen insgesamt kassiert.

Gegenwehr per Strafanzeige

Berger weist das alles vehement zurück, er wehrt sich weiter gegen seine Auslieferung: mit einer Strafanzeige gegen deutsche Richter, der eine weitere Strafanzeige gegen die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker folgen soll. Für die Ermittlerin ist der Kampf gegen die Cum-Ex-Steuerhinterziehungsindustrie zu einer Art Lebensaufgabe geworden. Cum-Ex, das steht für den Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende. Banken, Börsenhändler und Anwälte ließen sich dabei über Jahre hinweg zuvor nicht gezahlte Steuern erstatten.

In den deutschen Haftbefehlen und im Schweizer Auslieferungshaftbefehl wird Bergers mutmaßliches Treiben detailliert beschrieben. Der Frankfurter Steueranwalt habe sich von 2007 bis 2013 unter anderem mit der Hamburger Privatbank Warburg, einer Unternehmensgruppe namens Ballance und der Hypo-Vereinsbank (HVB) zusammengetan. Auf Bergers Initiative hin habe man beschlossen, arbeitsteilig jahrelang Cum-Ex-Geschäfte zu betreiben und damit unberechtigte Steuererstattungen zu erlangen. Berger soll dabei auch den Kontakt zwischen den wesentlichen Akteuren hergestellt haben.

Und er soll zielgerichtet versucht haben, Maßnahmen des Bundestags, der Bundesregierung und der Finanzverwaltung zu unterlaufen, mit denen diese Cum-Ex-Deals zu Lasten des Fiskus unterbinden wollten. Von vielfältiger Lobbyarbeit ist die Rede, damit die Cum-Ex-Geschäfte weiter funktioniert hätten. Hinzu kommt der Vorwurf, jene Investoren mutmaßlich getäuscht zu haben, die Millionenbeträge in zwei Investmentfonds gesteckt hätten. Nur mit dem Investorengeld hätten die beteiligten Banken die hohen Millionenkredite freigegeben, mit denen die Aktiendeals aufgepumpt waren. Laut Wiesbadener Haftbefehl habe sich Berger außerdem mittels Scheinrechnungen und weiterer Tarnmanöver 2,3 Millionen Euro in die Schweiz überweisen lassen. Bergers Strafverteidiger Richard Beyer bestreitet das.

Deutsche Ermittler sind sich sicher: Berger bleibt in Haft

Scheinrechnungen, Verschleierung, Täuschung - die Anschuldigungen gegen Berger sind heftig. Aber der Verdacht der Steuerhinterziehung alleine würde den deutschen Ermittlern wohl nicht genügen, um Berger endlich habhaft zu werden. Ginge es nur darum, täte sich die Schweiz vermutlich schwer mit einer Auslieferung. Der Vorwurf der Täuschung von Investoren könnte jedoch dazu führen, dass Berger in Haft bleibt. Da kennen die Eidgenossen keinen Spaß. Deutsche Ermittler sind sich jedenfalls sicher: "Der sitzt durch." Berger werde sich in der Schweiz vergeblich gegen die Auslieferung wehren. Er würde überstellt, komme dann in Deutschland in Untersuchungshaft, wo er bis zum Ende seiner Gerichtsverfahren bleibe. Bis zu einem Freispruch. Oder einer Verurteilung.

Letzteres das will Berger auf jeden Fall verhindern. Erst recht, seitdem das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) die Cum-Ex-Deals als bandenmäßigen Betrug eingestuft hat, was Strafrechtler bis hin zum Bundesgerichtshof als Unsinn betrachten. Berger hat die Frankfurter OLG-Richter deshalb wegen Rechtsbeugung angezeigt. Ob ihm das in der Schweiz helfen wird?

Im dortigen Auslieferungsverfahren ist von dem OLG-Beschluss aus Frankfurt nicht die Rede, dafür kommt die mutmaßliche Täuschung von Investoren vor. Bergers Verteidiger erklärt auf Anfrage, der Beschluss des OLG sei nachgereicht worden, und erst dann sei "das Verfahren in der Schweiz in Gang" gekommen.

Bislang hatte Berger mit keinem der Einwände gegen seine strafrechtliche Verfolgung Erfolg, die er seit dem Gang ins Schweizer Exil 2012 erhoben hat. Zudem hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kürzlich in einem Fall, in dem auch Berger eine Rolle spielte, Cum-Ex-Deals als kriminellen Griff in die Steuerkasse verurteilt. An diesem Richterspruch dürfte er nur noch schwer vorbeikommen. "Ich darf nochmals ausdrücklich darauf verweisen, dass Herr Dr. Berger nicht gegen Windmühlen kämpft, sondern sich weiterhin dagegen wehrt, dass die von ihm beratenen Cum-Ex-Gestaltungen illegal und strafbar sein sollen", erklärte sein Anwalt Beyer auf eine entsprechende Anfrage der SZ. Das müsse in einem Rechtsstaat gestattet sein.

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