Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:Rundfunkbeitrag muss erhöht werden

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: ARD-Hauptstadtstudio in Berlin

Den Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt in Deutschland zahlen, ob er das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen nutzt oder nicht.

(Foto: McPHOTO/I. Schulz/imago images/blickwinkel)

Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung des Beitrags um 86 Cent blockiert - doch nun gab das Bundesverfassungsgericht einer Klage der Sender statt.

Den öffentlich-rechtlichen Sendern steht ein um 86 Cent höherer Rundfunkbeitrag zu, der dann vorläufig bei 18,36 Euro liegen wird. Das entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstagmorgen in Karlsruhe. Die Erhöhung gilt rückwirkend vom 20. Juli 2021 an bis zu einer gesetzlichen Neuregelung. Nachdem Sachsen-Anhalt einen neuen Staatsvertrag zur Erhöhung des Beitrags blockiert hatte, waren ARD, ZDF und Deutschlandfunk vor Deutschlands höchstes Gericht gezogen.

Ursprünglich war vorgesehen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag bereits zum 1. Januar 2021 angehoben wird. Die Landesparlamente von 15 Bundesländern stimmten der Erhöhung zu, einzig Sachsen-Anhalt stimmte im Dezember 2020 nicht über das entsprechende Gesetz ab.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mussten seitdem weiter mit der alten Beitragshöhe von 17,50 Euro auskommen. ARD, ZDF und Deutschlandradio argumentierten, sie könnten ohne die Beitragserhöhung ihren Programmauftrag nicht weiter erfüllen. Zudem werde ihre Rundfunkfreiheit verletzt.

Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit

Die Blockade durch das Land Sachsen-Anhalt werteten die Karlsruher Richter nun als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge "frei von medienpolitischen Zwecksetzungen" erfolgen müsse. Die Länder als Gesetzgeber hätten sicherzustellen, dass die Sendeanstalten ihren Funktionsauftrag durch eine "bedarfsgerechte Finanzierung" erfüllen könnten.

Der Gesetzgeber sei dafür verantwortlich, dass auch die finanziellen Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. "Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit."

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow begrüßte das Urteil. "Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen", sagte Buhrow am Donnerstag. "Wir danken dem Gericht für die zügige Beratung und begrüßen die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit. Der Beschluss steht in Kontinuität mit der bewährten Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte." Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags müsse frei von politischen Interessen erfolgen.

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