Neuhaus an der Pegnitz:Empörung über ein Handyvideo

Für Aufregung in den sozialen Medien sorgt ein Clip, auf dem zu sehen ist, wie mehrere Personen eine Frau verfolgen und beleidigen. Das Video wurde vor einem Jahr gedreht und der Fall hatte bereits Folgen - jedoch für die flüchtende Frau.

Für Empörung in sozialen Medien sorgt ein Video, auf dem zu sehen ist, wie offenbar mehrere Personen eine dunkelhäutige Frau mit Kindern verfolgen und schwer beleidigen. Die Frau hat das Video selbst gedreht, nur Teile des Films sind deutlich zu verstehen. Der Anlass für den Vorgang wird aus dem vielfach verbreiteten Video nicht klar ersichtlich. Nach Polizeiangaben hat sich der Vorfall bereits vor einem Jahr im mittelfränkischen Neuhaus an der Pegnitz zugetragen.

Juristische Folgen hat der Fall bereits, jedoch für die offenbar flüchtende, 25 Jahre alte Frau, die dieser Tage auch als Bewerberin in einem Schönheitswettbewerb bekannt geworden ist. Laut einer Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Situation eine tätliche Auseinandersetzung zwischen Nachbarn vorausgegangen sein. Die 25-Jährige soll sich dabei einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben.

Der Anklage zufolge soll sich die 25-Jährige einer Nachbarin, die nach Gerichtsangaben auch die Vermieterin ihrer Wohnung ist, sehr eng angenähert haben. Die Vermieterin soll auch aus Gründen der Corona-Pandemie daraufhin Abstand eingefordert haben. In Folge dieser verbalen Auseinandersetzung - die auch schon eine Vorgeschichte hatte - soll laut Anklage die Situation eskaliert sein. Die 25-Jährige soll ihre Vermieterin dabei mit der Faust ins Gesicht geschlagen und in den Arm gebissen haben. Darauf soll die 25-Jährige noch mit dem Schuh nach der mittlerweile zu Boden gegangenen Frau getreten und angeblich gesagt haben: "Ich bringe dich und deine Familie um." Sie wurde deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

In der Causa gab es bereits eine erste Verhandlung am Amtsgericht Hersbruck. Nach Angeben ihrer Anwältin streitet die 25-Jährige die Vorwürfe zum Teil ab. Zwei Gutachten sollen bei einem zweiten Termin im Oktober nun Licht in die Frage bringen, ob sich der Vorfall wie in der Anklage geschildert zugetragen hat. Aufgrund eines fehlenden Strafantrags wurden laut Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Beleidigung und Bedrohung gegen drei der die 25-Jährige verfolgenden Personen eingestellt.

Diese hätten sich offenbar mit der Vermieterin solidarisiert. Die Anwältin widerspricht dem, ihr zufolge sei sehr wohl Strafantrag gestellt worden. Ob die Beleidigungen noch Eingang in das Verfahren gegen die 25-Jährige finden, bleibe nun abzuwarten, sagte ein Gerichtssprecher.

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