Schweinfurt:Revision nach Urteil wegen Babytötung

Das Urteil von acht Jahren und drei Monaten Haft gegen eine Mutter nach dem Tod ihres Babys ist noch nicht rechtskräftig. Die Mutter hat Revision eingelegt, wie ein Gerichtssprecher des Landgerichts Schweinfurt am Donnerstag sagte. Die 27-Jährige war am 5. August wegen Totschlags verurteilt worden. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau das Neugeborene nach der Geburt in ihrer Wohnung in Schweinfurt nicht versorgte und sterben ließ. Die Frau hatte der Kammer zufolge die Schwangerschaft verheimlicht, um keine wirtschaftlichen und persönlichen Einschränkungen durch ein zweites Kind in Kauf zu nehmen.

Der Verteidiger hatte sich in seinem Plädoyer für Totschlag in einem minder schweren Fall ausgesprochen und eine Bewährungsstrafe für möglich gehalten. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags plädiert. Ursprünglich war die Frau wegen Mordes angeklagt. Sowohl das Gericht, als auch die Staatsanwaltschaft sahen kein Mord-Merkmal bestätigt.

© SZ vom 13.08.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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