Coronavirus:Wo die Inzidenz nicht mehr zählt

Coronapolitik in Baden-Württemberg

Schlossplatz in Stuttgart: Ein Leben wie vor der Pandemie verspricht die Landesregierung den Menschen in Baden-Württemberg - wenn sie geimpft oder genesen sind.

(Foto: Tom Weller/dpa)

In Baden-Württemberg gilt jetzt eine neue Corona-Verordnung. Was darin nicht mehr auftaucht, sind Maßnahmen, die sich an die Zahl der Neuinfektionen koppeln. Kann das gutgehen?

Von Christina Kunkel

Zwar konnten die elf Millionen Menschen in Baden-Württemberg schon ahnen, wie ihr Leben in der Pandemie von Montag an aussehen würde, doch am Ende machte es die Landesregierung noch einmal spannend. Erst rund 24 Stunden vor dem Inkrafttreten wurde in der Nacht zum Sonntag die angekündigte neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Laut dieser ist im Südwesten die Zahl der Neuinfektionen nun kein Indikator mehr dafür, welche Maßnahmen gelten. Für alle Geimpften verheißt die neue Regelung tatsächlich eine weitestgehende Rückkehr zu einem Alltag wie vor Beginn der Pandemie. Für alle ohne Immunisierung wird es dagegen umständlich - und teilweise auch teuer.

Die einzige Einschränkung für alle bleibt die Maskenpflicht. Sie gilt weiterhin im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels, Büchereien, bei den allermeisten nicht privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie am Arbeitsort, sofern hier ein Abstand von 1,50 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann. In der Schule gibt es nach den Sommerferien vom 13. September an für zunächst zwei Wochen ebenfalls eine generelle Maskenpflicht im Unterricht.

Alle anderen Bereiche des öffentlichen Lebens können dafür wieder in den Normalbetrieb zurückkehren, es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr, Veranstaltungen bis 5000 Personen dürfen unter Vollauslastung stattfinden. Das Entscheidende daran: Die neuen Regeln gelten im ganzen Bundesland unabhängig von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz, also davon, wie viele Menschen sich gerechnet auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen mit dem Coronavirus infizieren. Damit geht Baden-Württemberg weiter als alle anderen Bundesländer. Zwar soll auch anderswo die Inzidenz bald nicht mehr einen so hohen Stellenwert bei der Bewertung der Corona-Lage haben, doch ganz darauf verzichtet hatte bisher noch keine Landesregierung.

Das Land setzt auf eine rigorose Testpflicht

Doch wie will man in Baden-Württemberg die Pandemie weiter managen? Aus Stuttgart heißt es, man behalte sich zusätzliche Maßnahmen vor, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärke und eine "Überlastung des Gesundheitswesens" drohe. Dazu werde man die Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Zahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten. In intensivmedizinischer Behandlung waren zuletzt 54 Covid-19-Patienten, von denen 25 invasiv beatmet wurden. 2002 von betreibbaren 2368 Intensivbetten (84,5 Prozent) waren gemäß Angaben vom Freitag belegt. Wann in den Kliniken die Grenze erreicht ist, um mit neuen Maßnahmen gegenzusteuern? Darauf gibt die neue Verordnung keine Antwort.

Dafür setzt Baden-Württemberg ab sofort die Testpflicht rigoros um: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in zahlreichen Bereichen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das gilt unter anderem für Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen, Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie etwa bei Restaurantbesuchen in Innenräumen. Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.

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